Ich bin nach einer schweren OP seit März krank geschrieben und seit April im Krankengeldbezug.
Aufgrund der Corona-Pandemie und mehrerer Grunderkrankungen empfiehlt mir mein Hausarzt, nicht wieder ins Berufsleben einzusteigen. Er möchte mich weiterhin bis Jahresende krank schreiben.
Ich habe jetzt zum 01.01.2021 die Rente beantragt. Darüber habe ich meinen Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt, damit er entsprechend planen kann. Mir wurde gesagt, dass mit einem Auflösungsvertrag das Arbeitsverhältnis zum 31.12. beendet wird, wenn ich dann meinen Rentenbescheid vorlege.
Aufgrund meiner Erkrankung habe ich noch keinen Urlaub in diesem Jahr nehmen können. Mein Rechtsanwalt sagt, ich solle mich bis Jahresende krank schreiben lassen und von meinem Arbeitgeber die Abgeltung meines Urlaubs einfordern, wenn ich in Rente gehe.
Meine Krankenkasse, welche mir das Krankengeld zahlt, weiß jetzt auch, dass ich zum 01.01.2021 in Rente gehen will. Der Sachbearbeiter von dort hat mich angerufen und gemeint, dass mir doch sicherlich noch Urlaub zusteht, den ich doch vor Beendigung meines Arbeitsverhältnisses noch nehmen soll.
Ich bin jedoch der Meinung, dass eine Krankschreibung und Urlaub sich gegenseitig ausschließen. Solange ich Krankschreibungen einreichen, darf mir der Arbeitgeber gar keinen Urlaub gewähren.
Im Endeffekt geht es wohl der Krankenkasse darum, ein paar Euros beim Krankengeld einzusparen, weil ja im Urlaubsfall der Arbeitgeber wieder mein Gehalt zahlen müsste.
Ich weiß, dass eine Urlaubsabgeltung nicht auf das Krankengeld angerechnet werden darf, weil es sich nicht um regelmäßiges Arbeitsentgelt handelt, sondern um eine einmalige Sonderzahlung. So ist die Auskunft meiner Rechtsanwältin und so habe ich es auch selbst nachgelesen.
Meine Frage ist jetzt:
Darf die Krankenkasse von mir verlangen, dass ich Urlaub nehme obwohl ich krankgeschrieben bin?
Sorry für diesen Roman. Bitte schreibt mir keine Vermutungen. Ich brauche eine handfeste Aussage, am besten von einem Mitarbeiter einer Krankenkasse oder dem VdK.
Vielen Dank!