Müssen Arbeitgeber Fehlzeiten oder schlechte Arbeitsleistung aufgrund des Fastens tolerieren?

6 Antworten

Nein. Im Gegenteil. Der Arbeitgeber müsste den Arbeitnehmer sogar nach Hause, bzw. zum Arzt schicken!

Fehlzeiten oder schlechte Arbeitsleistung aufgrund des Fastens tolerieren?

Wenn der Arbeitnehmer durch das Fasten derart geschwächt ist, um nicht zur Arbeit gehen zu können oder nur mangelhafte Leistung erbringt, ist er arbeitsunfähig.

Die Arbeitsunfähigkeit muss durch einen Arzt bescheinigt werden.

Unentschuldigte Fehlzeiten berechtigen den Arbeitgeber zur Abmahnung, bzw. zur fristlosen Kündigung.

Schlechte Arbeitsleistungen würden wissentlich und damit vorsätzlich zum Nachteil des Arbeitgebers abgeliefert. Auch dies muss der Arbeitgeber nicht einfach hinnehmen.

Im Arbeitsrecht geht es um Pflichten und Ansprüche!

Toleranz des Arbeitgebers kann man sich wünschen - aber nicht einklagen.

Ganz klar NEIN, denn das wäre ja noch schöner !!

Wenn jemand meint das so machen zu müssen, dann soll er Urlaub nehmen.

klares nein. Das ist privatvergnügen. Muss man sich ggf. Urlaub nehmen

Nein. Fasten ist dein eigenes selbst gemachtes Problem.

Nein.

Das kann sogar zur Kündigung reichen