münzenset erhalten,obwohl nie bestellt

8 Antworten

Unverlangte Sendungen mußt Du natürlich nicht auf Deine Kosten zurück senden.
Heb sie auf, damit der Absender sie ggf. bei Dir abholen kann.
Auf die angekündigte Kopie kannst Du mit Sicherheit bis zum Sanktnimmerleinstag warten.

Auf jeden Fall musst du alles schriftlich machen, damit du Beweise hast. Schicke die Münzen per Post, wenn es auch beschwerlich ist, unfrei (also ohne Porto) zurück. Streiche deine Adresse durch und schreibe groß auf die Sendung, die du nicht öffnest, darauf "zurück an Absender". Eine andere Möglichkeit ist, von dem Postboten, falls du zuhause bist, diese Sendungen nicht anzunehmen. Viel Glück! piepse


mouni 
Beitragsersteller
 05.01.2012, 14:53

ja wie gesagt,die blöden dünnen kartons werden immer in briefkasten geschmissen!!ich hab noch nie schriftlich entgegen genommen...

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Du brauchst gar nichts auf Deine Kosten zurückschicken.Die sollen ihre unbestellte Ware abholen. Nur aufbewahren musst Du sie.

Ich habe vor etwa vier Jahren einen wunderschönen Bildband über Norwegen mit der Post bekommen. Da ich berufstätig bin hat meine Nachbarin die seltenen Päckchen für mich angenommen. Ich hatte mit ihr die Absprache nichts gegen Geld zu nehmen was sie auch befolgte. Der Bildband kostete bei Lieferung nichts. Ich versuchte auch das Buch wieder loszuwerden. Da ich keinen Erfolg hatte und unter dem Absender niemand zu erreichen war habe ich gar nichts mehr gemacht ausser den Band aufzuheben. Ich habe ihn heute noch und nichts bezahlt.

Wenn Du trotzdem beunruhigt bist kannst Du bei der Verbraucherzentrale anrufen. Die können Dir auch sagen wie Du Dich verhalten sollst

Wenn Dir etwas unverlangt zugestellt wird, musst Du nichts zurückschicken.

Was Du aber tun musst: Denen schriftlich mitteilen, dass Du das nicht bestellt hast, und dass Du es für den Absender zur Abholung bereit hältst.

Wenn die das Zeug nicht abholen, oder abholen lassen, ist das deren Problem. Du hast nichtsmehr damit zu tun. Nach einer bestimmten Zeit kannst Du es behalten. Aber wie gesagt, Du musst es denen schriftlich mitteilen, dass sie es abholen können.

Wie lange die Frist ist, weiss ich jetzt leider nicht, aber das kannst Du bei der Verbraucherberatung erfahren.