Mündlicher Verkauf rückgängig machen?

7 Antworten

Der Käufer hat Anspruch auf seinen Artikel, da hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen ist.

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Aus diesem kann der Käufer Dich entlassen, er muss aber nicht.

Und wenn er darauf besteht, dann musst Du ihm einen gleichwertigen Ersatzartikel beschaffen oder Schadenersatz leisten; alternativ könnte der Käufer auch einen sog. Deckungskauf durchführen, Mehrkosten zu Deinen Lasten.

Könnte ich mir auch eine Ausrede einfallen lassen (Z.B das es Kaputt ist und ich es nicht gesehen habe)?

Falls Du behauptest, dass Dir der Artikel kaputtgegangen ist, dann nützt Dir das auch nichts:

Du musst einen Artikel liefern, der exakt der ursprünglichen Beschreibung entspricht, andernfalls musst Du für gleichwertigen Ersatz sorgen.

Sorry, aber mir ist es absolut schleierhaft, warum hier fast jeder Kleinanzeigen für einen rechtsfreien Raum hält.

Wenn es eBay war, hat er es ersteigert oder per Sofortkauf ergattert. Kaufvertrag entstanden, du musst verkaufen.

Wenn es Kleinanzeigen war (hat mit eBay nichts zu tun), habt ihr euch auf 70€ geeinigt und einen Abholtermin abgemacht, Kaufvetrag entstanden, du musst verkaufen.

Klar kannst du es noch für 100€ verkaufen, wenn aber der erste Käufer auf das Trampolin besteht, musst du ein mindestens gleichwertiges Trampolin besorgen und es ihm für 70€ überlassen (egal was du selber bezahlt hast).

Vielleicht hast du Glück und er kommt nicht zum abholen.

Jetzt hat sich aber jemand anderes gemeldet der 30€ mehr bietet. Kann ich dem anderen Interessenten noch absagen

Nein. Vertrag ist Vertrag, auch wenn er mündlich geschlossen wurde. Wäre ja noch schöner....

Hallo Jojo235300,

Du hast nicht nur einen "mündlichen Kaufvertrag" (der auch schon gültig wäre) sondern vermutlich sogar einen schriftlichen - Ihr habt ja vermutlich schriftlich über das Nachrichtensystem kommuniziert.

In beiden Fällen: Kaufvertrag zustandegekommen. Angebot (70,00) Du hast zugestimmt = Angebot angenommen.

Es grüßt

s'Fjolnir


Jojo235300 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 17:48

Könnte ich mir auch eine Ausrede einfallen lassen (Z.B das es Kaputt ist und ich es nicht gesehen habe)?

Fjolnir  12.08.2024, 17:50
@Jojo235300

Warum schreibst Du Ihm nicht einfach: Habe jetzt einen Käufer der 100,00 € bezahlt. Und Du willst ihm den Weg ersparen. Zwei Varianten: Er lässt sich darauf ein (=tritt vom Kaufvertrag zurück) - oder halt nicht.

Du hast zugesagt dass er das Trampolin bekommt. Kannst höchstens hoffen er kommt nicht zum Abholen, dann kannst du den Vertrag rückgängig machen.