Habe gestern einen Kleiderschrank bei eBayKleinanzeigen zum verschenken inseriert?
Nun soll den heute jemand abholen. Da hat mir bereits als erstes jemand zugesagt. Es gab noch 20 weitere Interessenten, die diesen abholen wollten. Darunter einer aus der Ukraine die schrieb, dass die Hilfe bräuchten und nichts hätten. Nun habe ich aber schon dem ersten zugesagt. Nach dem Motto wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Soll ich dem jetzt einfach absagen. Oder bei dem Prinzip bleiben?
5 Antworten
Dem Prinzip folgen. Soweit kommt es noch, dass man sich moralisch Vorwürfe macht, weil man Ukrainern etwas nicht gab, was die sich wünschten. Leute, wacht mal wieder auf.
Du hast dem ersten zugesagt, also mit ihm einen Kaufvertrag geschlossen. Jetzt zählen weder Motto noch Prinzip, nur noch der Vertrag.
Bitte die ahnungslosen antworten sein lassen.
Der Ahnungslose bist Du. Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande...
Aber ich streite mich jetzt nicht mit einem Unbelehrbaren, lesen kannst Du selber:
https://www.anwalt24.de/lexikon/kaufvertrag
https://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/6830-ebay-kleinanzeigen.html
https://www.giga.de/apps/ebay-kleinanzeigen/tipps/muendlicher-kaufvertrag-rechtskraeftig-oder-nicht/
Wer zuerst kommt.
Ich würde eine Zusage unbedingt einhalten. Falls du keine Zusage gemacht hast, kannst du es natürlich selbst aussuchen. Ich glaube, man kann sich da schon vom Bauchgefühl leiten lassen.
Ich würde aber noch nicht absagen, sondern nur sagen, dass du es einem anderen zugesagt hast. Die Anzeige natürlich erst mal deaktivieren.
Falls der Interessent abspringt (kommt häufiger vor), kannst wieder fragen, ob der nächste noch interessiert ist.
Ja ich denke schon weil wenn du jetzt das "Prinzip" verlässt benachteiligt du die eigentliche Person die zuerst war
Ich kann trotzdem noch zurück treten. Dieser weißt ja nicht, dass der der erste ist.