Mpu Anordnung gerecht?

3 Antworten

Von Experte Knochi1972 bestätigt

Ob sie gerecht ist, kann ich nicht beurteilen. Eine MPU kann u.a. angeordnet werden:

  • bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
  • wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist

Wenn der erste Verstoß schon so erheblich war, dass eine MPU angeordnet wurde, dann denke ich schon, dass bei dem jetzigen Verstoß eine erneute MPU erechtfertigt sein könnte.

Kann ich dagegen etwas machen ?

Nein, nicht gegen die Anordnung der MPU. Aber gegen die anschließende Entziehung der Fahrerlaubnis kann man vorgehen.


Mercedesbenz146 
Beitragsersteller
 28.10.2024, 15:37

Was ist mit dem Ermessen Spielraum der Behörde ?

da ich schon mal eine mpu gemacht habe und ich anscheinend eine Probezeitverlängerung bekommen habe ,

Dann war der erste Kurs eher ein Aufbauseminar für mehrfach auffällige Fahranfänger.


Mercedesbenz146 
Beitragsersteller
 25.10.2024, 18:54

Aufbauseminar für Fahranfänger in der Probezeit habe ich auch gemacht

Gnurfy  26.10.2024, 14:17
@Mercedesbenz146

Damit bekamst Du seinerzeit auch grundlegend eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre auf dann 4 Jahre. Sofern Du Deine erste richtige MPU noch innerhalb Deiner (verlängerten) Probezeit auferlegt bekamst, so wird der Ablauf dieser restlichen Probezeit für die Dauer des Zeitraumes zwischen FE-Entzug und Wiedererteilung gehemmt.

Nach der damaligen FE-Wiedererteilung hattest Du damit noch diejenige Restprobezeit, wie Du sie am Tage des FE-Entzuges hattest.

Da Du im Vorfeld aber bereits sämtliche der drei regulären Maßregelungsstufen (Aufbauseminar, Verwarnung und MPU) einer Probezeit durchlaufen hattest, so ordnet die Fahrerlaubnisbehörde bei einem weiteren A-Verstoß in der verlängerten Probezeit in der Regel tatsächlich auch eine neue MPU an.

Sofern Du Deine Fahrerlaubnis erstmalig nach Oktober 2020 erteilt bekamst, würdest Du damit definitiv jetzt noch innerhalb der Probezeit liegen, womit die neuerliche MPU-Anordnung dann vermutlich rechtmäßig sein dürfte. :-(

WEnn du nicht mehr in der Probezeit für Führerscheinneulinge warst gibt es nach der MPU auch keine Probezeit.

Wird man alleredings wieder auffällig kann durchaus - auch ohne "Vorwarnung" eine erneute MPU angeordnet werden.

Und in der Probezeit: Nun auch ohne MPU verlängert die sich erst mal um 2 Jahre.