Mpu Anordnung gerecht?
Hallo Community, ich hab eine Frage und zwar folgendes ich wurde ausserorts mit 31kmh geblitzt Bußgeldbescheid kam schon und wurde bezahlt ebenfalls 1 Punkt . Die FS Behörde möchten nun eine mpu Gutachten von mir da ich schon mal eine mpu gemacht habe und ich anscheinend eine Probezeitverlängerung bekommen habe , dies war mir aber nicht bewusst weil ich keinerlei Informationen darüber erhalten habe weder ein Brief von der Verlängerung noch beim abholen meines Führscheins nach Erfolgreicher mpu hab ich gefragt ob ich eine Probezeit hätte dies wurde mir mit nein beantworten . Kann ich dagegen etwas machen ?
3 Antworten
Ob sie gerecht ist, kann ich nicht beurteilen. Eine MPU kann u.a. angeordnet werden:
- bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
- wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist
Wenn der erste Verstoß schon so erheblich war, dass eine MPU angeordnet wurde, dann denke ich schon, dass bei dem jetzigen Verstoß eine erneute MPU erechtfertigt sein könnte.
Kann ich dagegen etwas machen ?
Nein, nicht gegen die Anordnung der MPU. Aber gegen die anschließende Entziehung der Fahrerlaubnis kann man vorgehen.
Was ist mit dem Ermessen Spielraum der Behörde ?
da ich schon mal eine mpu gemacht habe und ich anscheinend eine Probezeitverlängerung bekommen habe ,
Dann war der erste Kurs eher ein Aufbauseminar für mehrfach auffällige Fahranfänger.
Damit bekamst Du seinerzeit auch grundlegend eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre auf dann 4 Jahre. Sofern Du Deine erste richtige MPU noch innerhalb Deiner (verlängerten) Probezeit auferlegt bekamst, so wird der Ablauf dieser restlichen Probezeit für die Dauer des Zeitraumes zwischen FE-Entzug und Wiedererteilung gehemmt.
Nach der damaligen FE-Wiedererteilung hattest Du damit noch diejenige Restprobezeit, wie Du sie am Tage des FE-Entzuges hattest.
Da Du im Vorfeld aber bereits sämtliche der drei regulären Maßregelungsstufen (Aufbauseminar, Verwarnung und MPU) einer Probezeit durchlaufen hattest, so ordnet die Fahrerlaubnisbehörde bei einem weiteren A-Verstoß in der verlängerten Probezeit in der Regel tatsächlich auch eine neue MPU an.
Sofern Du Deine Fahrerlaubnis erstmalig nach Oktober 2020 erteilt bekamst, würdest Du damit definitiv jetzt noch innerhalb der Probezeit liegen, womit die neuerliche MPU-Anordnung dann vermutlich rechtmäßig sein dürfte. :-(
WEnn du nicht mehr in der Probezeit für Führerscheinneulinge warst gibt es nach der MPU auch keine Probezeit.
Wird man alleredings wieder auffällig kann durchaus - auch ohne "Vorwarnung" eine erneute MPU angeordnet werden.
Und in der Probezeit: Nun auch ohne MPU verlängert die sich erst mal um 2 Jahre.
Aufbauseminar für Fahranfänger in der Probezeit habe ich auch gemacht