Einmal zu schnell trotzdem MPU?

2 Antworten

Hallo auch in dieser Frage

schau mal in diese Grafik, du bist jetzt bei Stufe 4

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063

auch in diesem Link steht folgendes:

Die Fahrerlaubnisbehörde wird somit im Regelfall nach einer Neuerteilung bei einem erneuten "A-Verstoß" oder zwei "B-Verstößen" grundsätzlich eine Begutachtung anordnen, egal aus welchem Grund die FE vorher entzogen wurde.

und deswegen kann diese Frage von dir

Ist das denn so richtig

mit JA beantwortet werden

Ja. Wenn du in der Probezeit bist darfstu du ihn wieder (endgültig) abgeben


typon 
Beitragsersteller
 04.10.2015, 21:53

Also entzogen wurde es anfang 2014 und am 1.9.2014 war ich wieder anfalls frei und durfte es wieder bekommen aber die ämter waren so lahm das ich es erst januar bekommen habe. Abgeben musste ich es wegen Epilepsi.

0
typon 
Beitragsersteller
 04.10.2015, 21:36

Ich bin sonst nie zu schnell gefahren spielt es denn keine rolle warum ich das erstemal abgeben musste

0
peterobm  04.10.2015, 21:39
@typon

Es spielt eine Rolle, wie lange ist das her und warum!

1