Motorradschein machen und nochmal erste Hilfekurs?
Moin, ich mach jetzt bald den Motorradschein, ich hab schon seit 4 Jahren mein Autoschein. Laut google muss ich keinen Erste-Hilfe kurs nochmal machen da der eigentlich gilt den ich gemacht hatte.
Wisst ihr da vielleicht mehr ?
hattet ihr die scheine auf 2x gemacht ? und musstet den Erste-hilfe nochmal machen ?
Ich mein 55€ der mist xD für etwas was ich noch gut drauf hab (ist ja erst 4 Jahre her)
5 Antworten
Du musst ihn (leider) nicht erneut machen, aber glaube mir, der ,,Mist'' rettet dir oder anderen im Ernstfall den Arsch, und wer nicht regelmäßig Erste Hilfe leistet (z.B. im Rahmen eines Sanitätsdienstes) sollte ihn auf jeden Fall alle 2 Jahre widerholen.
Es geht nicht um das theoretische Wissen über die Maßnahmen, sondern über die Übung/Praxis. In der Theorie ist Erste Hilfe total leicht, aber ums in Notsituationen schnell anwenden zu müssen ist Praxis/Training total wichtig! Außerdem ändern sich die Maßnahmen/Leitlinien oft. Was vor 4 Jahren noch galt, kann heute anders sein.
Da du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, greift §19 Abs 2 FeV:
Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.
Du musst den Nachweis also nichtmal mehr einreichen.
Wenn du keine Fahrerlaubnis hättest, müsstest du ihn einreichen, er wäre aber nach wie vor gültig, da §19 FeV kein Höchstalter der Bescheinigung vorschreibt.
Glaub mir, dass kannst du nicht.
Eigentlich müsstest du einfach bei deiner Fahrschule anrufen oder das Fahrerlaubnisbehörde.
Ggf. Die meisten Fahrschulen bieten eigentlich auch Erste Hilfe-Kurse an.
Ja, du wirst ihn nochmal machen müssen, was nie schadet.
Ich hatte Glück, da ich eh alle paar Jahre die Erste-Hilfe auffrische.
Ergänzung: Laut einigen Seiten im Netz gilt der Schein, entgegen meiner Aussage, wohl doch lebenslänglich.
§19 Abs 2 FeV:
Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.
Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinerlei Spielraum für irgendwelche Interpretationen seitens der Fahrerlaubnisbehörde.
Deine Bekannten hatten vermutlich nur den kleinen Schein über lebensrettende Sofortmaßnahmen, der die heutigen Anforderungen an die Mindeststundenzahl nicht mehr erfüllt, was beim Fragesteller aber ausgeschlossen werden kann, da er ihn erst vor vier Jahren gemacht hat, da gab es den kleinen Kurs bereits nicht mehr.
Muss man nicht, wäre aber zu empfehlen ... gerade weil es schon (!) 4 Jahre her ist!
Und "Mist" ist das überhaupt nicht. Da hast Du eine absolut falsche und für mich nicht nachvollziehbare Einstellung dazu! Leider! Sehr schade!
Gott bin ich froh dass es mich nicht juckt was du von mir denkst :D
Bruh ich hab den ganzen Kurs und alles wichtige noch im Kopf... ich hab da n starkes Gedächtnis.
ich verstehs wenn man alle 10 Jahre sowas neu machen muss aber nicht nach 4 Jahren schon...
(aber ich finde auch alle 15 Jahre sollten die Autofahrer eine generelle prüfung nochmal ablegen ob die überhaupt noch fahren können... tja man kann nicht alles haben)