motorrad A führerschein aufstiegsprüfung - nochmal sehtest und erste hilfe kurs?

2 Antworten

Hallo bee

(7) Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV12.htm

der Erste-Hilfe-Nachweis ist im Gegensatz zur Sehtestbescheinigung unbefristet gültig . Es soll zwar manche FS-Stellen geben die älteren Nachweise nicht annehmen. Dies ist aber rechtlich nicht zulässig.

Ich würde in so einem Fall von der FS-Stelle die Rechtsgrundlage verlangen, wonach der Nachweis nur 2 Jahre gültig sein soll. Sie werden sie dir nicht nennen können, weil es sie nicht gibt. Im Zweifel oder bei Sturheit der Mitarbeiter die Aufsichtsbehörde einschalten.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass du als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen musst, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen musst.

Ein Ablauf-Datum wird die Behörde vergeblich suchen, weil es in dem genannte Pargrafen keine gibt.

Der Sehtest ist 2 Jahre gültig, wird dann also wohl abgelaufen sein. Ein LSM Kurs oder Erste Hilfe Kurs hat eigentlich keine festgelegte Gültigkeit, was aber natürlich nicht davon abhalten soll es hin und wieder mal aufzufrischen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.