Motorrad Videos Internet, Polizei?

4 Antworten

Nun, das Ganze ist so:

wenn du bei einer Straftat heimlich gefilmt wirst, dann kann das Gericht erlauben, die heimlich gemachten Aufnahmen als Beweismittel zu würdigen, wenn sie nicht durch die Ermittlungsbehörden angefertigt wurden. Hier wird zwischen der Schwere des Verstoßes und dem Recht auf Privatsphäre abgewogen.

Hier ist die Sache aber ein wenig anders: Das Video hast du selbst veröffentlicht. Wenn die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erlangt, dann darf auf Grundlage des Videos ermittelt werden. Sollten auf Grund des Videos nun Ansatzpunkte erkennbar sein, dass eine Straftat vorliegt, dann ist duchaus zu rechtfertigen, dass eine Hausdurchsung angordent wird, um das Rohmaterial und weiteres, nicht veröffentliches Material zu sichern.

sich dagegen zu verteidigen dürfte schwierig werden. Du müsstst den Nachweis erbringen, dass jemand in böswilliger Absicht mit deinem Motorrad, oder einem, das deinem gleicht, mit deinem Helm, deiner Montur, oder einer Montur, die deiner gleicht die Aufnahmen angefertigt hat, und die Bilder mit deinem Rechner auf dein Insta Account hochgeladen hat.

Es gilt zwar in Dubio pro Reo, aber ich fürchte, hier ist einfach nicht viel Raum für Zweifel.

lg, Anna


Abukalb 
Beitragsersteller
 09.12.2024, 15:18

Danke für die tolle Antwort.

Wie ist es wenn man mich gar nicht, sondern nur die Perspektive des Fahrers sieht. Sprich man sieht lediglich die Straße und vllt die Scheibe des Motorrads (keine Tonaufnahmen). Liegt die Beweislast dann nicht bei dem Staat, da wie gesagt ich dazu schreibe, dass ich das nicht sei und nur Videos aus dem Internet weiter veröffentliche?

Peppie85  10.12.2024, 14:54
@Abukalb

Das könnte was werden. bei einer dertatig massiven Anklage solltest du dich generell an einen Anwalt wenden! am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Videoaufnahmen dürfen selten als Beweismittel verwendet werden. ( Eigentlich garnicht ).

Das gute daran ist aber, das Behörden und die dafür vorgesehene Instanz der Polizei das nachverfolgen kann und sich irgendwann abfangen kann.

Das auch zu deinem eigenen Schutz, da es Privatland gibt oder Unbegrenztes Limit auf Strassen oder Events wo du so einiges darfst, auf eigenes Risiko aber hast halt Leute in der Nähe die eingreifen können ( Unfall usw. )


ZuumZuum  09.12.2024, 08:07

Videoaufnahmen dürfen selten als Beweismittel verwendet werden. ( Eigentlich garnicht ).

Was ist denn mit den ganzen Überwachungskameras in den Kaufhäusern z.B.?

Wenn eine Straftat begangen wird darf ich sehr wohl Videoaufzeichnungen als Beweismittel anmelden. Und wenn jemand vorsätzlich im öffentlichen Straßenverkehr zu schnell fährt, und zum Zwecke der Zurschaustellung bei Youtube veröffentlicht, sind wir aus dem Ordnungswidrigkeitenverfahren raus im Straftatbestand des § 315d Abs.1 Nr.3 StGB.

JugoBoxx  09.12.2024, 15:59
@ZuumZuum

Ja bei uns aber nicht, weil die da nicht 24h eine ansicht gezeigt wird von der Welt wie im Film Deja Vu ?? ich mein kann schon drauf zeigen das jemand umgebracht wird zb. USA und dan wollen die Beweissermittlung DNA, Tatwaffen Das sind dan die Beweisse.. wenn du weisst was ich meine. Die tun dan so als würde das Filmatrial als beweiss langen.. tut es aber nicht sondern das Indiz und oder Motiv.

Bei euch ist das vielleicht anderst.. man darf sich ja bei Notwehr Filmen und andere auch unter gewissen Bedingungen, weil da kann man sich strafbar machen hat aber nichts mit YouTube zu tun da es dort auch ned erlaubt ist solchen Content hochzuladen wenn Sie bei dir gegen das Gesetzt verstossen.

wiki01  09.12.2024, 07:32
Videoaufnahmen dürfen selten als Beweismittel verwendet werden.

Blödsinn.

JugoBoxx  09.12.2024, 16:49
@wiki01

Ist aber so, vorallem ist es seine VideoAufnahme ( Urheberrecht ) was habt ihr eigentlich das Gefühl?

superseegers  09.12.2024, 06:43

Woher stammt denn die Idee, Videos gingen nicht als Beweismittel? Das ist natürlich falsch.

§ 315d Abs.1 Nr.3 StGB

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Und glaub mir, die ermitteln dich, so schlau wie du waren Andere nämlich auch schon, bzw. wollten schlauer als die Ermittlungsbehörden sein.

Wenn Du irgendwo geblitzt wirst oder anders auffällst, kann so eine Kameraaufnahme Dir erhebliche Probleme bereiten.

Also nicht den Ghost-Rider nachäffen, das bringt es wirklich nicht.
Einer der es so machte klebte dann zuletzt an einem Bulli, der ihn nicht sah weil er viel zu schnell war.
Der Bulli wurde von ihm und seiner Maschine zerteilt.