Darf bei einer Hausdurchsuchung alles durchsucht werden, oder nur das Zimmer der Person?

7 Antworten

Der richterliche Beschluss enthält Angaben darüber. In aller Regel sind es aber immer das Zimmer des Beschuldigten sowie die gemeintschaftlich mit den anderen Haushaltsangehörigen genutzten Räumlichkeiten, die durchsucht werden dürfen, also demnach auch das Badezimmer, die Küche und das Wohnzimmer. Gibt es irgendwelche Bereiche, auf die der Beschuldigte keinen Zugriff hat, zum Beispiel das Schlafzimmer der Eltern, Hobbykeller oder dergleichen, dann in der Regel nicht. Blöde Sprüche sind natürlich nicht zu empfehlen, mit einer solchen Aussage, ist man ganz schnell bei der "Gefahr im Verzug" und dann braucht es keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Mfg

Meiner Meinung heisst es nicht umsonst " Hausdurchsuchung" - also alles ,,wo der" Verdächtige/ Beschuldigte " Zugriff darauf hat.

Sonst wäre es ja ein Leichtes- Besenkammer nebenan ist voll- das " Zielzimmer" leer.


Iikkkkk  24.08.2022, 01:52

Da liegst du falsch. Es ist völlig egal ob der Beschuldigte Zugriff hat.
Beispiel: Der Beschuldigte kann vielleicht das Schlafzimmer der Eltern betreten, dennoch darf dort nicht durchsucht werden wenn im Beschluss steht „Wohnräume des Beschuldigten“. warum auch? Er kann dort sowieso nichts verstecken, es sei denn die Eltern dulden dass.
Das ganze Haus wird nur durchsucht wenn es einen entsprechenden Verdacht gibt, es könnte auch außerhalb der Wohnräume des Beschuldigten etwas aufzufinden sein.

In deinem Fall alle Räume, zu denen der Sohn Zugang hat. Ist das Elternschlafzimmer immer abgeschlossen, kann also der Sohn dort nichts versteckt haben, darf die Polizei da auch nicht rein

Ich hatte Mal n Mitbewohner.

Die Polizei hat nur Zimmer betreten, die er genutzt hatte

Mein Zimmer haben sie nicht betreten


Ciciro 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 18:31

Hahaha du hattest den Stoff oder