Darf bei einer Hausdurchsuchung alles durchsucht werden, oder nur das Zimmer der Person?
Sagen wir Verdacht auf Drogenbesitz und Drogendealen bei einem 16 Jährigen, der nur ein Zimmer in dem Haus seiner Eltern bewohnt. Nun gibt es wegen Hinweisen auf das Ganze eine Hausdurchsuchung. Aber das Haus gehört ja den Eltern, der Sohn zahlt lediglich Miete für sein Zimmer.
Dürfte die Polizei dann alles durchsuchen oder nur das Zimmer des Jungen? Könnte der Junge die Polizei provozieren und z.B. sagen "Hinter der Tür könnten 50kg Meth sein, aber da dürft ihr nicht rein, weil das Zimmer nicht mir gehört."
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7 Antworten
Der richterliche Beschluss enthält Angaben darüber. In aller Regel sind es aber immer das Zimmer des Beschuldigten sowie die gemeintschaftlich mit den anderen Haushaltsangehörigen genutzten Räumlichkeiten, die durchsucht werden dürfen, also demnach auch das Badezimmer, die Küche und das Wohnzimmer. Gibt es irgendwelche Bereiche, auf die der Beschuldigte keinen Zugriff hat, zum Beispiel das Schlafzimmer der Eltern, Hobbykeller oder dergleichen, dann in der Regel nicht. Blöde Sprüche sind natürlich nicht zu empfehlen, mit einer solchen Aussage, ist man ganz schnell bei der "Gefahr im Verzug" und dann braucht es keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Mfg
Meiner Meinung heisst es nicht umsonst " Hausdurchsuchung" - also alles ,,wo der" Verdächtige/ Beschuldigte " Zugriff darauf hat.
Sonst wäre es ja ein Leichtes- Besenkammer nebenan ist voll- das " Zielzimmer" leer.
Da liegst du falsch. Es ist völlig egal ob der Beschuldigte Zugriff hat.
Beispiel: Der Beschuldigte kann vielleicht das Schlafzimmer der Eltern betreten, dennoch darf dort nicht durchsucht werden wenn im Beschluss steht „Wohnräume des Beschuldigten“. warum auch? Er kann dort sowieso nichts verstecken, es sei denn die Eltern dulden dass.
Das ganze Haus wird nur durchsucht wenn es einen entsprechenden Verdacht gibt, es könnte auch außerhalb der Wohnräume des Beschuldigten etwas aufzufinden sein.
Soweit ich weiß nur das Zimmer der Person.
https://www.youtube.com/watch?v=ZvwDwzlvm7w kann das video dazu empfehlen.
In deinem Fall alle Räume, zu denen der Sohn Zugang hat. Ist das Elternschlafzimmer immer abgeschlossen, kann also der Sohn dort nichts versteckt haben, darf die Polizei da auch nicht rein
Ich hatte Mal n Mitbewohner.
Die Polizei hat nur Zimmer betreten, die er genutzt hatte
Mein Zimmer haben sie nicht betreten