Morddrohung? Bruder?
Hallo com,
Eine kurze frage, meine Freundin und ihr bruder hatten heute zoff. Und da der Bruder bei einer Fleischer arbeitet, hatte sie geschrieben: "geh in deinen schweinestall bkut aufwischen"und er voller zorn per Sprach: " das wird gleich deines sein, das schwör ich dir.." unf dann kamen weitere Beleidigungen. Ist das eine Morddrohung? Sie war bei der Polizei wegen einer Anzeige und der meinte es wäre lächerlich..
7 Antworten
Nein, das ist keine Morddrohung, da Blut auch nach einer Körperverletzung fließt und nicht zum Tod führen muß.
Streit unter Geschwistern kann öfter mal vorkommen wo man aus wut dinge sagt die man nicht so meint denke nicht das er seine Schwester killen würde=)
Kein Polizist dieser Welt würde wegen so einem Kindergarten eine Anzeige erstatten. Deine Freundin ist selbst Schuld, also soll sie nicht so das Opfer spielen.
Falls auf Anzeigenaufnahme bestanden wird, ist aber jeder Polizist in Deutschland dazu verpflichtet die Anzeige aufzunehmen. Er darf nämlich gar nicht entscheiden, ob das eine Bedrohung ist oder nicht. Das entscheidet die StA.
Ich kenne genügend Polizisten, die da nur Lachen würden.
Das ist eine Geschwistersache und die Freundin ist weder ein Unschuldslamm noch ein Opfer, weil sie genauso beteiligt war und ihn provoziert hat. Morgen ist das wieder Schnee von gestern.
Dennoch muss es aufgenommen werden. Dazu sind die Polizisten verpflichtet! Klar können sie die Schwester wegschicken. Aber falls sie darauf besteht und dennoch weggeschickt würde, wäre ich sofort beim Chef im Büro - und der Beamte dürfte sich über ein Diziplinarverfahren (sofern erstmalige Vernehmung, vermutlich nur eine Verwarnung) freuen. Er überschreitet damit eindeutig und völlig zu Unrecht seine Kompetenzen.
Das kann sein, aber man rennt nicht wegen einem Geschwisterkonflikt zur Polizei und will Anzeige erstatten. 🤦🏻♀️
Das mag sein.
Anders herum ist die Polizei immer eine Anlaufstelle, besonders wenn man das Gefühl hat Opfer einer Straftat geworden zu sein. Und wenn die Schwester dieses Gefühl hatte, meine Gute, dann lässt sie doch eine Anzeige erstatten. Die StA wird es später vermutlich eh auf den Privatklageweg verweisen.
Nun, es ist nicht die Aufgabe der Polizei zu prüfen, ob ein Sachverhalt strafrechtlich relevant ist. Punkt. Wenn ich bei der Polizei bin und eine Anzeige erstatten will, dann ist sie aufzunehmen. Klar kann der Polizist versuchen mich zu überzeugen, dass es eine blöde Idee ist und gar nichts bringt. Aber wenn ich darauf bestehe, kann der Polizist sich dagegen gar nicht wehren.
Daher: Doch, sie MÜSSEN die Anzeige aufnehmen. Ansonsten handelt es sich um eine Dienstpflichtverletzung, die im Wege des Disziplinarverfahrens zu ahnden ist - gut, ernsthafte Konsequenzen folgen erst bei Wiederholung
Für deutsche Polizeibeamte besteht die Pflicht zur Anzeige jedweder Straftat, von der sie dienstlich erfahren nach § 163 StPO. Jeder Beamte muss ebenso dienstlich erfahrene Anhaltspunkte auf Steuerstraftaten anzeigen, § 116 AO.
Liegt gar keine Straftat vor, MUSS er GAR NICHTS.
Brauche ich gar nicht, schau hier:
Die zuständigen Adressaten müssen die Anzeige oder den Strafverfolgungsantrag entgegen- und zur Kenntnis nehmen. (...) Keine Anzeige darf zurückgewiesen oder ungeprüft abgelegt werden. 61 Dies gilt selbst für querulatorische Anzeigen (sofern diese nicht nur einen bereits als unbegründet erwiesen Vorwurf in identischer Weise wiederholen). 62 Auch bei Hinweisen, die voraussichtlich keinen Anlass für weitergehende Ermittlungen oder nicht einmal für eine Verfahrenseinleitung bieten (weil sie offensichtlich haltlos oder strafrechtlich irrelevant sind oder ein Privatklagedelikt betreffen), verhält es sich nicht anders. 63Der Anzeigende darf über die geringen Verfolgungsaussichten zwar aufgeklärt, nicht aber zu einem „Rückzug“ gedrängt werden. Bei Meldungen zu Antragsdelikten kann der Adressat eruieren, ob tatsächlich ein Verfolgungswille besteht. 64
Quelle: Münchener Kommentar zur StPO 1. Auflage 2016 Rn. 25-28
Wieso sollte man Anzeigen direkt bei der Staatsanwaltschaft machen? Staatsanwaltschaften gibt es viel weniger als Polizeiinspektionen. Das man die Anzeige auch bei der StA machen kann heißt nicht, dass man es da machen sollte/muss.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Staatsanwaltschaften?wprov=sfti1
Wieso sollte jemand extra nach Köln fahren um dort die Anzeige aufzugeben? Wenn er auch seine Anzeige bei der Polizei vor Ort abgeben kann. Abgesehen davon hat man - nach meiner Erfahrung - da bei der StA nicht so wirklich viel lust drauf. Man hat da genug anderes zutun, Zeit besser zu verbringen.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die Polizisten darin viel routinierter sind als die StA. Wenn ich im Ref. eine Aufnehmen müsste, würde das sicher länger dauern.
Jup. Bei Anzeigen ist das Ermessen bei Polizisten auf „null“ reduziert. Zwar entspricht das nicht immer der Realität, aber so die Rechtslage. Sonst könnte man auch sagen, Polizisten nehmen anzeigen nicht auf wenn es sich offenkundig um eine schuldunfähige Person handelt. Das wäre ziemlich absurd.
Hoffnungslos, wenn du nicht LIEST und nicht lesen WILLST.
Was genau meinst du, ich habe mich nun gar nicht auf einen Kommentar von dir bezogen. Zimindest ist mir gar nicht bekannt, dass ich in einer Weise auf dich geantwortet hätte. Ich habe auf @grinzz und @Artus01 geantwortet. Bei nochmaligem Lesen meiner Kommentare kann ich auch keinen Fehler feststellen.
Weiterhin ist bei Anzeigen das ermessen von Polizisten auf „null“ reduziert und weiterhin ist es nicht nötig unbedingt bei der StA die Anzeige zu tätigen oder unbedingt ratsam.
Ist ja gut! Hab alles gelesen und nicht bedacht, dass mein Kommentar auf den letzen zurück geht. Er war für Grinzz bestimmt.
Ich bin auch raus. Hab auf diese Diskussion keine Lust. Die Kollegen hätten hier Diszi zuhauf, wenn es so wäre .....
Weiterhin ist bei Anzeigen das ermessen von Polizisten auf „null“ reduziert und weiterhin ist es nicht nötig unbedingt bei der StA die Anzeige zu tätigen oder unbedingt ratsam.
Korrekt!
Du musst 02 lesen
02 Strafverfolgungspflicht der Polizei
Grundsätzlich ist die Polizei zur Strafverfolgung verpflichtet, sobald sie von einer Straftat Kenntnis erhält. Sie hat also grundsätzlich jede Anzeige aufzunehmen und zu bearbeiten oder an die StA weiterzuleiten.
"Grundsätzlich" bedeutet, dass das Legalitätsprinzip auch für die Polizeibehörden und Beamten des Polizeidienstes nicht überall, zu jeder Zeit und für alle Straftaten gilt.
- Verfolgungspflicht setzt örtliche Zuständigkeit voraus. Polizeibehörden und Ihre Polizeibeamten können zur Strafverfolgung nicht verpflichtet sein, wenn sie örtlich nicht zuständig sind. So ist z. B. ein Polizeibeamter der Polizeibehörde Essen nicht verpflichtet, Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten, wenn er aus dem Fernsehen erfährt, dass in Frankfurt ein Mord begangen wurde
- Unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungspflicht beginnt, ist auch davon abhängig, ob zuständige Beamte des Polizeidienstes von einer Straftat während des Dienstes oder außerhalb des Dienstes Kenntnis erlangen
- Strafverfolgungspflicht besteht ferner nicht, wenn keine verfolgbare Straftat gegeben ist oder wenn der Geschädigte bei Privatklagedelikten auf dem Privatklageweg vorgeht
- Ob die Strafverfolgungspflicht greift oder nicht, ist allerdings keine Ermessensfrage.
- Den Behörden und Beamten des Polizeidienstes steht insoweit weder Entschließungs- noch Auswahlermessen zu (BGH 1 StR 597/52 vom 24.02.1953).
Im Interesse effektiver Strafverfolgung ist im Zweifel von der Strafverfolgungspflicht auszugehen.
Dennoch gibt es Grenzbereiche, in denen es vertretbar ist, von der Einleitung von Strafverfahren abzusehen. Welche Fälle damit gemeint sind, entnehmen Sie bitte der Randnummer 09 "Grenzen der Strafverfolgungspflicht".
Ihr redet hier von zwei verschiedenen Dingen. Die Strafverfolgungspflicht ≠ Anzeige. Eine Anzeige ist erstmal nur das aufmerksammachen auf eine evtl. Straftat. Diese muss dann auch von der Polizei „vermerkt“ werden. Hier gibt es kein Ermessen, selber wenn klar ist, dass es zu meinem Urteil etc. kommt. Die Polizei muss also kurz Personendaten etc. aufnehmen. Wirste siche rgenauer wissen als ich.
Die Strafverfolgungspflicht kommt nach der Aufnahme der Anzeige.
Nichts für ungut, aber das Urteil vom BGH von 1953 ist dann schon paar geändert worden. So auch die StPO.
Wieso sollte man Anzeigen direkt bei der Staatsanwaltschaft machen?
Den Grund dafür kannst Du den vorhergehenden Kommentaren sehr gut entnehmen. Der Anzeigende muss nicht mit irgendwelchen Polizisten diskutieren ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Polizisten versuchen in solchen Fällen immer gerne die Sache auszureden. Erfolgt eine Anzeige direkt über die StA, entfällen derartige fruchtlose Diskussionen.
Das man die Anzeige auch bei der StA machen kann heißt nicht, dass man es da machen sollte/muss.
Das habe ich auch nicht behauptet.
Wieso sollte jemand extra nach Köln fahren um dort die Anzeige aufzugeben?
Das muss man auch gar nicht. Man setze sich an den Computer und schildere die Sachlage in einem Worddokument, drucke das Ganze aus und schicke es an die Staatsanwaltschaft, von mir aus in Hintertux.
da bei der StA nicht so wirklich viel lust drauf.
Zumindest jedoch mehr als bei der Polizei, für solche Sachen ist die Staatsanwaltschaft nämlich da.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die Polizisten darin viel routinierter sind als die StA.
Das ist allerdings ein kompletter Irrtum. Im Gegensatz zur Polizei sind Staatsanwälte Juristen und in letzter Konsequenz kann nur ein Jurist entscheiden ob es ein Ermittlungsverfahren gibt oder nicht, das ist ja genau die Aufgabe der Staatsanwaltschaften und nicht der Polizei.
Strafverfolgungspflicht besteht ferner nicht, wenn keine verfolgbare Straftat gegeben ist oder wenn der Geschädigte bei Privatklagedelikten auf dem Privatklageweg vorgeht
Du verwechselst hier aber 2 Dinge. Die Pflicht zur Anzeigenaufnahme und die Strafverfolgungspflicht. Erstere trifft die Polizei, da diese den dem Sachverhalt strafrechtlich überhaupt nicht bewerten darf! Zweitere trifft die StA, die der Polizei in der Sache vorgesetzte Behörde.
Deine Quelle ist Korrekt, spricht aber von etwas anderem als davon, was du dort hineininterpretierst.
Okay, sieht man es aus der Perspektive, dann würde ich das wohl noch unterstützen. Ist aber hier wohl wirklich eine Ausnahme.
Es gibt schon seit Jahren die Onlinewache, genutzt wird sie kaum. Auch per Post macht eigentlich kaum jemand seine Anzeige. Der wirkliche Normalfall ist tatsächlich der persönliche Kontakt. Deshalb halte ich auch weiterhin eine „Fixierung“ auf die StA für wenig zweckdienlich. Falsch ist es in der Tat nicht, aber auch keine wirkliche Handlungsdirektive für die meisten.
Auch bei der StA wird die Anzeige erstmal einfach angenommen. Sie wird nicht gleich eingestellt, das ist ein nächster Schritt. Ich habe das dort schon gemacht, man hält sich einfach an das Formular.
Also bitte, nun machst du mir aber wirklich kopfzerbrechen. Du kannst doch unmöglich Polizist sein. Einen Strafantrag gibt es nur für einige (wenige) Straftaten, z.B. § 230 StGB. Nicht jede Straftat braucht auch einen Strafantrag, einige werden auch von Amtswegen verfolgt.
Eine Anzeige ist kein Strafantrag. Eine Anzeige ist einfach nur ein „Hey Staat, hier ist meiner Meinung nach ein Unrecht passiert!“. Deshalb kann man eine Anzeige auch nicht „zurückziehen“, wenn jemand auf etwas aufmerksam gemacht wurde, dann kann er das nicht wieder vergessen. Einen Strafantrag hat rechtliche Bedeutung, er ermöglicht es die Tat zu verfolgen.
Ja die Überschrift ist richtig, es geht um die Verfolgungspflicht (die Ermittlungsarbeit). Es geht nicht um die „Aufnahmepflicht“.
Bin ich auch nicht. Nie behauptet.
Den Unterschied zwischen Offizialdelikt und Antragsdelikt kenne ich trotzdem.
Und mir selbst ist schon passiert, dass meine Anzeigen NICHT aufgenommen wurden. Kein Protokoll, keine Unterschrift. Nada und tschüss.
Falsch ist es in der Tat nicht, aber auch keine wirkliche Handlungsdirektive für die meisten.
Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Auch bei der StA wird die Anzeige erstmal einfach angenommen. Sie wird nicht gleich eingestellt, das ist ein nächster Schritt.
Es geht immer noch um die Diskussion mit den Polizisten die sich als "Hilfsjuristen" sehen und die Annahme einer Anzeige zu blockieren versuchen. Das gibt es bei einer Anzeige direkt bei der StA nicht mehr. Denndie StA schickt die Anzeige an die zuständige Polizeibehörde mit den Anweisungen wer zur Vernehmung geladen werden soll und wie weiter zu verfahren ist. Das kann kein Polizist mehr "wegdiskutieren" der Staatsanwalt wird ihm dann schon erklären wer das Sagen hat.
Anzeige ist einfach nur ein „Hey Staat, hier ist meiner Meinung nach ein Unrecht passiert!“. Deshalb kann man eine Anzeige auch nicht „zurückziehen“, wenn jemand auf etwas aufmerksam gemacht wurde, dann kann er das nicht wieder vergessen.
Weiß ich alles, selber oft genug erklärt ....
Wenn ich nun weitere Kommentare lesen ist das vielleicht doch akuter als ich dachte. Ich hatte da meist positive Erfahrungen mit der Polizei. Glaube auch weiterhin für den größten Teil gilt das.
Aber dann ist doch eigentlich Anzeige und Strafverfolgungspflicht selbsterklärend. Anzeige muss aufgenommen werden. Offenbar kommt es vereinzelt nicht dazu, das heißt aber nicht, dass dies okay wäre.
Eine Anzeige ist ohne Strafantrag NICHTS. Gar nichts.
Oha... Ich gebe es auf. Die Abgründe sind tiefer als ich befürchtet habe. Ich habe weder Zeit noch Lust dir hier die Grundlagen unseres Strafrechtssystem zu erklären. Hierfür empfehle ich ein rechtswissenschaftliches Studium.
Sehe ich ähnlich wie der Polizist, gerade unter Geschwistern geht's schon mal ab!
Gesagt ist nicht getan.
Du meinst zwischen Bruder und Schwester bei Streit weil Mädchen sind lauter und können besser weiblich streiten und sind schnell genervt
Dass das in diesem Kontext nicht das ist, was man unter einer Morddrohung versteht.
Wenn sich Polizeistationen und Gerichte mit allen solchen Sachen auf diesem Niveau beschäftigten, dann wäre für die echten Morde und Einbrüche kaum noch etwas Zeit... ;-))
In Österreich wäre das unter Umständen eine "gefährliche Drohung", zumindest würde der StA ein Ermittlungsverfahren eröffnen. Der Einstieg bei Verurteilung ist regelmäßig 3 Monate unbedingte und 6 Monate bedingte Haft. Eine Morddrohung kann ich da allerdings nicht sehen.
Sie war bei der Polizei wegen einer Anzeige und der meinte es wäre lächerlich..
So ist es auch.
Erst rumbölken und dann beim Echo auf Mimose machen.
aber könnte theoretisch als Anzeige aufgenommen werden oder