Mofa gefahren aber gedrosselt auf 40kmh?
Hallo Mein Kollege hat eine 25er aber er hat sie gedrosselt auf 40 km/h und die Polizei hat mich angehalten auf einer Straße normaler weiße wäre es ja fahren ohne prüfbescheinigung aber weil es jetzt 40kmh gefahren ist zählt es als fahren ohne Fahrerlaubnis , Der Polizist ist kurz mit dem Roller gefahren und hat halt gesagt ja fährt 40 ist jetzt 50er , Jetzt hatte ich eine Vorladung ich hab die ignoriert Kann mir bitte jemand sagen was ich machen soll
4 Antworten
Das wird dann an die Staatsanwaltschaft gehen und wahrscheinlich wirst Du einen Bußgeldbescheid eventuell mit Auflagen bekommen. Eventuell bist du dann auch vorbestraft und bekommst einen Eintrag ins Führungszeugnis. Und wenn du den Bußgeldbescheid ignorierst, dann geht es weiter an das Gericht.
Also es wird nicht besser sondern schlimmer wenn du nichts machst. Außerdem wird es extrem teuer.
Da du die Vorladung ignoriert hast, kannst du jetzt eigentlich nur noch abwarten was kommt und dann darauf reagieren.
Abwarten.
Die Staatsanwaltschaft wird sich melden.
Dann musst du weitersehen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Roller hatte auch keine Betriebserlaubnis.
Da kommt einiges auf dich zu.
Die fehlende Betriebserlaubnis tritt als Ordnungswidrigkeit nach dem Subsidiaritätsprinzip hinter der Straftat zurück, wird also nicht verfolgt.
Gibt also nur Mängelkarte und 14 Tage Frist, aber kein Bußgeld.
Auf jeden Fall Führerscheinsperre für die nächsten Jahre. Autoführerschein mit 18 kannst du wahrscheinlich vergessen.
Sozialstunden.
Eine Mofa darf nur 25 km fahren.
Wenn die jetzt 40 läuft, fällt die nicht mehr unter die Kategorie Mofa und ist dafür nicht zugelassen.
Dein Kollege bekommt auch noch Ärger mit der Justiz.
Wenn du den Sachverhalt abstreitest oder dich nicht dazu äußerst, muss die Schuldfrage vor Gericht geklärt werden.
Hättest du dich einsichtig gezeigt, hätte der Staatsanwalt das Verfahren einfach gegen Auflagen eingestellt, ohne dass es zu einer Verhandlung kommt, so wie es bei Jugendlichen im Diversionsverfahren üblich ist.
Bei einem derart eindeutigen Sachverhalt - ja, natürlich. Du wurdest erwischt, die Beweislage ist eindeutig, du kannst nur noch Reue und Einsicht zeigen.
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Je mehr du den Eindruck erweckst, dass dir die Sache egal ist, desto mehr wird das Gericht für Erziehung sorgen.
Ja natürlich war das dumm. Und es war nicht nur dumm sondern es wird dazu führen dass alles noch schlimmer wird.
Die Vorladung zu ignorieren war eine richtig schlechte Idee.
Du hast eine Straftat begangen: Fahren ohne Fahrerlaubnis kann gemäß §21 StVG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr geahndet werden.
So schlimm wird es bei dir vermutlich nicht werden, ich gehe mal davon aus, dass in deinem Fall noch Jugendstrafrecht angewendet wird.
Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, dh dir drohen für diese Tat wahrscheinlich nur Sozialstunden. Eine Sperrfrist ist auch unwahrscheinlich. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist aber während des laufenden Strafverfahrens nicht möglich.
Und jetzt hast Du durch deine Verweigerung das Strafverfahren eskaliert: Bei einer entsprechenden Einlassung bei der Vernehmung hätte das Verfahren im Rahmen eines einfachen Strafbefehls relativ zügig abgehandelt werden können.
Jetzt wird es aber vermutlich zu einem Strafverfahren kommen, dh Du darfst mit deinen Eltern vor Gericht erscheinen - und das dauert idR Monate bis zum Gerichtstermin.
Ach so, das Jugendamt kommt auch demnächst auf deine Eltern zu im Rahmen der Jugendgerichtshilfe.
Meine Empfehlung: Keine Schreiben mehr ignorieren und Einsicht und Reue zeigen.
Und mach mal keine Verabredungen in nächster Zeit - ich wünsche viel Spaß als Essensschubse im Krankenhaus oder Müllsammler im Park.
Bei einer Straftat?
Bei einem Ersttäter?
Lies mal §32 BZRG.
Und schreib bitte keine weiteren Antworten zu Themen, von denen Du keine Ahnung hast.