Mofa Hamburg Straßen?

1 Antwort

Von Experte HobbyTfz bestätigt

Du darfst auf Landstraßen auf dem befestigten Seitenstreifen fahren und du darfst außerhalb geschlossener Ortschaften auch Radwege benutzen.

Wenn weder ein befestigter Seitenstreifen noch ein geeigneter Radweg vorhanden ist, darfst du trotzdem auf der Landstraße fahren, aber bitte möglichst weit rechts am Fahrbahnrand, damit du problemlos zu überholen bist.


Tuedelsen  17.11.2024, 16:40
aber bitte möglichst weit rechts am Fahrbahnrand, damit du problemlos zu überholen bist.

...nö! Man fährt dann (wie auch mit dem Fahrrad) mit ganz normalem Abstand zum Fahrbahnrand...eher sogar etwas mehr zur Mitte hin. Gerade, um Überholende von einem Überholen mit zu wenig Abstand, etwa bei Gegenverkehr, abzuhalten und vom Gedanken "Passt schon" zu einem "Ist wohl etwas zu knapp!" zu bringen. Außerorts sind übrigens Minimum 2,0 m, innerorts 1,5 m einzuhalten...

Tuedelsen  17.11.2024, 17:23
@putzfee1

...wahrscheinlich dieses möglichst dicht am Straßenrand herumeiern, um bloß den Autofahrer nicht am vorbeifahren, auch bei Gegenverkehr, zu hindern. Genau das bringt Dich als Radfahrer ja in Bedrängnis...viele überholen, auch wenn es eng wird...also muss es dafür "zu eng" werden...auch wenn der Autofahrer flucht und hupt. Du behinderst ihn damit nicht, hinderst ihn aber daran, einen Abstandsverstoß zu begehen. Wenn Platz wäre, den Mindestabstand einzuhalten ist der auch da, wenn Du 30-40 cm vom Fahrbahnrand radelst. Übrigens bin ich kein militanter Radfahrer, sondern deutlich häufiger mit dem Auto unterwegs. Aber seit ich in meiner Freizeit wieder öfter auf das Fahrrad steige, bin ich mir auch dieser Seite wieder bewusst.

putzfee1  17.11.2024, 17:43
@Tuedelsen
Du behinderst ihn damit nicht, hinderst ihn aber daran, einen Abstandsverstoß zu begehen.

Natürlich ist man eine Verkehrsbehinderung, wenn man mit 25 km Höchstgeschwindigkeit mitten auf der Straße rumeiert.

Tuedelsen  17.11.2024, 17:55
@putzfee1

...nein, Du bist ein Verkehrsteilnehmer. Selbst wenn Du direkt am Straßenrand fährst, dürfte Dich kein Fahrzeug überholen, ohne auf die Gegenfahrbahn zu fahren. Aber tust Du das, sehen viele Autofahrer so, trotz Gegenverkehr, die Möglichkeit, an Dir vorbei zu kommen....natürlich dann ohne Sicherheitsabstand. Er darf Dich also generell nur überholen, wenn kein Gegenverkehr kommt...und dann ist es egal, ob Du direkt am Fahrbahnrand oder mit deutlich mehr Abstand dazu (sicherer) fährst, weil Du mehr Platz hast/Dir mehr Platz nimmst.

notting  17.11.2024, 16:54

Bei Landstr. muss (darf?) er aber auch auf Wirtschaftswegen?

notting

putzfee1  17.11.2024, 17:01
@notting

Auf Wirtschaftswegen darf man mit dem Mofa nur fahren, wenn es durch die Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Normalerweise ist das Befahren der Wirtschaftswege nur dem land- und forstwirtschaftlichem Verkehr erlaubt. Dazu gehören natürlich keine Mofas.

notting  17.11.2024, 17:39
@putzfee1

Ich meinte mit Wirtschaftsweg alles, wo 2 PKW nur wenn sie ins Bankett ausweichen aneinander vorbeikommen, unabh. von der Beschilderung. Aber klar, dass Mofa keine Land-/Forstwirtschaft ist.

notting

Aurelius481 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 16:22

Und wie sieht's in der Stadt aus? Sagen wir mal Hamburger Innenstadt

putzfee1  17.11.2024, 16:24
@Aurelius481

In der Stadt darfst du selbstverständlich auch fahren, ebenfalls möglichst weit rechts. Und natürlich nicht in Fußgängerzonen.