Mofa fahren mit 14 ohne Prüfbescheinigung?

2 Antworten

OWI/Bußgeld hast Du dafür grundlegend schon richtig erkannt, wenn das FZG zumindest schon mal haftpflichtversichert ist.

Aber richtig hast Du auch bereits erkannt, dass Dir die Rennleitung dann bereits geim ersten Vergehen die Karre vorläufig einziehen, und dann erst mal Deine Eltern mit ins Boot holen (können) wird.

Fällst Du u15 und ohne Prüfbescheinigung dann öfter an auf einem Mofa, so wird das ganze nicht nur wegen Vorsatz noch teurer, sondern man kann das FZG. dann wegen beharrlicher Pflichtverstöße sogar endgültig einziehen und Dir neben einem längeren Fahrverbot dann sogar obligatorisch auch noch zusätzlich eine Fahrerlaubnissperre von 6 Monaten bis hin zu 5 Jahren für den künftigen Erwerb einer Fahrerlaubnis und zusätzlich noch eine Führungsuntersagung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge jeglicher Art für gewisse Zeiträume bis hin zuJyhren oder unbefristet auferlegen.

Sofern Deine Eltern davon wissentlich tolerierten, droht denen natürlich u.U. auch Ungemach im Fahrerlaubnisrecht zur wissentlichen Bereitstellung des Fahrzeuges oder gar nur nachlässig unterlassener Nutzungssicherungen wider Rechtsgrundlage ebenfalls Ungemach.


Eichbaum1963  10.09.2024, 22:06

@GnurfyDu kommentierst dich ja ziemlich oft selber.😁

Aber für deine Behauptung einer Fahrerlaubnissperre hast du doch sicher auch eine qualifizierten Nachweisquelle, oder?

Gnurfy  11.09.2024, 13:35
@Eichbaum1963

Und Du versuchst mir hier gerade vollkommen unnütz einen Knopf an die Backe zu quasseln.

Daher beende ich diese sinnfreie Nebendiskussion mit Dir gegenüber der Eingangsfrage des Fragestellers.

Eichbaum1963  11.09.2024, 21:06
@Gnurfy

Ich quassele hier nicht, sondern ich schreibe. 😁

Aber sinnfrei ist allenfalls deine Antwort! Denn vom Fahrerlaubnisrecht hast du nämlich absolut keine Ahnung!

Wünsche dir noch alles Gute.😊

Still  10.09.2024, 07:29

Eigentlich sind das lediglich 20 Euro Verwarngeld fällig und wenn der FS die vor Ort bezahlt, wird der Vorfall nirgendwo festgehalten.

Gnurfy  10.09.2024, 07:31
@Still

Bei beharrlichem Regelverstoß kann das ganze auch zunehmend härter bis zur Langzeituntersagung kommen.

Darauf wollte ich hinaus @Still. :-)

migebuff  10.09.2024, 07:34
@Gnurfy

Was wäre die Rechtsgrundlage für eine fünfjährige Sperre aufgrund einer Ordnungswidrigkeit?

Gnurfy  10.09.2024, 07:38
@migebuff

Unbelehrbarkeit und vielfach wiedeholte Owigs in dieser einschöägigen Sache könnten schon für eine längere Untersagung reichen . Die 5 Jahre maximum müssen ja nicht sofort drohen, aber bei "unbelehrbaren" kann durchaus irgendwann mal auch für Mofa auch eine "unbefristete" kommen.

Gnurfy  10.09.2024, 07:42
@Gnurfy

Dann wird es aber vermutlich aus den yowos heraus erst mal zu einem 44-er StGB komjen, und dann wird es "während" wirklich kritisch in neuerlicher Missachtung.

Still  10.09.2024, 07:55
@Gnurfy

Dazu müsste der FS ständig von dem selben Polizisten angetroffen werden. Das ist zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich.

Gnurfy  10.09.2024, 08:07
@Still

Warum ständig vom selben? Wir leben nicht mehr im "gestern" , wo es noch DEN Dorftrottel und DEN Dorfpolizisten gab.

Allgemein meinte ich vorsorglich aber auch nur, obgleich ich zur Arbeit und Zeche früher auch ungefragt meiner Alten ohne Prüfpappe heimlich zur Schicht, bzw. Lehre fuhr..

Hatte damals selbst eine Prima 4 dazu versteckt. Omma und Oppa wussten davon auch nichts.

Aber die Angst vorm erwischt werden fuhr jedes mal mit.

Mit Versicherung war damals für mich nämlich auch noch nichts. (Wer hätte unterschreiben sollen)

Ja, war damals schon echt übel.

Gnurfy  10.09.2024, 08:12
@Gnurfy

Genau deswegen warne ich heute. Aber damals lernte ich damit halt aus Schiete Gold zu machen auch in der Reparatur von Schrott.

Gnurfy  10.09.2024, 08:17
@Gnurfy

Den ich eigentlich trotz Kaufvertrag von Jugend zu Jugend eigentlich laut Elternhaus nie hätte haben dürfen. Dafür gab ich mein Zeitungsbotengeld her und baute das Teil wieder auf.

Och, erstmal sind das nur 20 € Verwarngeld.

Verursachst du allerdings einen Unfall, so wird die Versicherung einen Fremdschaden zwar zahlen aber bei DIR mit bis zu 5.000 € in Regress gehen!

Und ganz ohne Versicherung zu fahren wäre die dämlichste Idee. Weil: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz = Straftat.

Wird mit Geld- oder sogar Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Bei dir dann eher erst mal nur Sozialstunden. Im Wiederholungsfall aber auch mal Arrest...

Also lass es in jedem Fall besser sein!