Mofa fährt 40 Strafe?
Hallo,
Ich (15) wurde heute von der Polizei angehalten, und meine Prima 5 wurde mitgenommen, weil ich mit meiner Prüfbescheinigung zu schnell war. Das Mofa fährt 40 und das habe ich auch so angegeben. Am mofa ist ein größerer luffi und ein p2 krümmer verbaut. Ich habe angegeben, dass ich das Mofa erst vor 2 Wochen gekauft habe (Wahrheit) und nichts von irgendwelchem Tuning weiß. So habe ich das Mofa auch gekauft (Wahrheit). Ich habe auch noch auf Anfrage erwähnt, dass der Besitzer bereits gesagt hat, dass das Mofa so 35-40 fährt.
Der Polizist meinte, dass das Mofa jetzt aufn Rollprüfstand kommt und da ich Ersttäter bin, wird die Strafe höchstwahrscheinlich etwas milder ausfallen und da ich minderjährig bin sowieso. Das dauert jetzt so etwa 2 Wochen laut ihm.
Was kommt jetzt für eine Strafe ungefähr auf mich zu? Ist meine Prüfbescheinigung weg? Bekomme ich eine Sperre?
1 Antwort
Du hast also gewusst, dass nicht alles Original ist. Trotzdem hast Du gekauft und nicht zurückgebaut. Und jetzt hoffst Du auf Milde, weil Du Dich in eine vermeintliche Opferrolle begibst.
Vergiss es. Das Mofa hat so keine Betriebserlaubnis, damit übrigens auch keine Versicherung- wenn was passiert nimmt man notfalls bis zur Rente Regress bei Dir. Und Führerschein haste wahrscheinlich auch keinen für was anderes als ein Mofa.
Das sind keine Peanuts sondern Straftaten.
Ich verstehe die Aussage bezüglich des Regresses folghendermaßen:
1. Die eIgene Versicherung leistet im Schadensfall Zahlungen und erlangt im weiteren Zeitablauf die Erkenntniss, daß das Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs war.
2. Andere Versicherungen leisten Zahlungen und erlangen im Nachgang Kentniss von der nicht vorhandene Betriebserlaubnis.
Anders macht die Regeressaussage für mich sonst keinen Sinn, den ndie versicherung wird wahrscheinlich auch gar nicht leisten dürfen,wenn es keien Grundlage gibt, daß wäre ja schon mit Untreue gleichzusetzen.
Wie kann die Versicherung Regress fordern, wenn kein Vertrag mehr besteht?
Oder besteht etwa ein Vertrag, der die Versicherung zum Regress berechtigt, weil eine Obliegenheitsverletzung gemäß §5 Abs 1 KfzPflVV vorliegt?
Wenn ein Vertrag besteht und dieser die Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung zum Regress berechtigt, warum greift dann nicht §5 Abs 3 KfzPflVV, der die Leistungsfreiheit im Innenverhältnis auf 5000€ begrenzt?
Wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise leistungsfrei ist, warum bleibt dann nicht seine Verpflichtung gegenüber dem Dritten bestehen, obwohl §117 VVG genau das vorschreibt?
Oder meinst du mit deiner Aussage lediglich, dass die maximal möglichen 5000€ Regress bis zu seiner Rente eingetrieben werden können?