Ist ein p2 Krümmer bei meinem Mofa (Hercules Prima 5s) erlaubt Habe ich bei einer Polizeikontrolle mit einer Strafe zu rechnen?
Baujahr 1989 Habe in andere Foren gelesen dass bei Mofas 5s p2 serienmäßig ausgestattet war
2 Antworten
Wenn Dein Mofa nicht serienmäßig damit ausgestattet war/ist, erlischt beim Nachrüsten die Betriebserlaubnis. Du fährst dann mit einem nicht zulässigen Fahrzeug, ohne Führerschein und Versicherungsschutz.
Doch, weil es eine Bauartveränderung ist. Das heißt: das Fahrzeug wurde in einer bestimmten Konfiguration abgenommen, also vom KBA zugelassen. Diese wird tatsächlich verändert wenn ein Bauteil das zum Antrieb gehört unerlaubt verändert wird. Der Krümmer gehört dazu. Die Veränderung der Auspuffanlage ändert die Motorleistung und ist somit nicht erlaubt.
Der Versicherungsschutz bsteht nicht mehr. Allerdings kann es sein das die versicherung zunächst zahlt, aber Regress fordert.
P.S.: wir haben einen P5 krümmer benutzt!!
Ja, bei der Prima 5S war der P2-Krümmer serienmässig.
also kann ich einen neuen p2 verbauen ohen konsequenzen zu haben?
Der "P1" hatte einen Durchmesser von etwa 16-18 mm. Der P2 hat ca. 22 mm.
Bei "33 laut Tacho" dürftest Du allerdings kaum ernsthafte Probleme in einer Kontrolle bekommen, da die originalen Tachos der "Prima-Baureihen 2,4,5" gerne mal mehr als tatsächlich anzeigten. ( Voreilung )
Schlimmstenfalls bekämst Du wegen der Geschwindigkeit dann eine Mängelkarte mit Aufforderung zur Mangelbehebung und Vorführung, zudem im Höchstfall noch ein geringes Verwarngeld. ( wenn überhaupt )
Achte halt nur darauf, dass Dein Mofa technisch stets einwandfrei ist und zudem nicht augenscheinlich eine " Gammel- / oder Bastelbude ".
Zähle sicherheitshalber aber auch noch die Anzahl der Zähne von Kettenritzel und Kettenblatt, sowie ein Abgleich mit den Reifenmassen zu Deinen Papieren . ( steht beides in der ABE )
Wenn dabei neben der grundlegenden Technik noch alles o.K. ist, so sagen die Polizisten bei so alten Mofas nichts bei geringfügig höherer Geschwindigkeit. ( " Echte " 27 - 30 werden da durchaus noch als normal angesehen ohne Manipulation )
Wenn Du mal in eine Kontrolle mit sehr strengen Polizisten geraten solltest, so dürftest Du wegen des Tachos und evtl. auch der etwas zu hohen Geschwindigkeit eine ( kostenpflichtige ) Verwarnung nebst Mängelkarte bekommen. Dann musst Du die Mängel binnen 1-2 Wochen beheben und das Fahrzeug bei der nächsten Wache repariert vorführen.
Bei so einer geringfügigen Abweichung wird weder die Betriebserlaubnis noch die Versicherung erlöschen. Zum Erlöschen der ABE muss das FZG dann schon absolut fahruntüchtig, bzw durch die Umbauten stark verkehrsgefährdend für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum eingestuft werden.
Und selbst bei erloschener ABE würde weiterhin Versicherungsschutz bestehen und die Versicherung im Schadensfall zunächst auch zahlen. Nachher würde sie den Versicherungsnehmer dann allerdings sehr wahrscheinlich in "Regress" nehmen.
"Führerschein" lassen wir mal unkommentiert für o.g. Fragestellung.