Mit welcher Farbe streicht man Wohnungstüren (Innen)?
Hallo,
ich habe kürzlich meine Wände weiß gestrichen und erst dann fiel mir auf, was für ein hässliches Cremefarben die Türen und Rahmen haben. Das will ich nun korrigieren, weiß aber nicht, welche Art Farbe ich für Türen verwenden kann? Und was muss ich noch beachten? Vorher abschleifen?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Vorgehensweise :
Anschleifen, im Normalfall ist Schleifpapier 120 Körnung optimal. Entstauben. Mit einem gut füllenden und gut verlaufenden Vorlack LH (lösemittelhaltig) vorlackieren. Nach Durchtrocknung am nâchsten Tag leicht anschleifen, 180 bis 220 Körnung. Entstauben. Mit einem Weißlack LH endlackieren. Mindestens 24 Stunden trocknen lassen, vollends durchgehärtet ist der Lack nach einigen Tagen.
Ein sehr guter Rat zum Abschluss :
Verwende für mechanisch beanspruchte Teile wie Türen einen LH Lack, der wird härter und kratzfenster als Acryllack.
Nimm nicht das billigste Werkzeug und nicht den billigsten Lack. Gutes Material bekommst Du im Fachhandel, bei der MEGA, bei Conti, bei IMPARAT oder bei STO beispielsweise.
Maler und Lackierer in Rente.
Am besten mit Holzlack für den Innenbereich. Anschleifen solltest du auf jeden Fall, wenn der alte Lack noch gut ist, reicht auch anschleifen.
Anschleifen reicht.
Als Lack nimmst du Kunstharzlack bzw. Alkydharzlack oder Buntlack. Speziell für Fenster und Türen gibt es auch einen Fenster und Türen Weißlack, das ist im Prinzip auch Alkydharzlack.
Farbton: Vorzugsweise Weiß. Natürlich geht auch jeder andere Farbton, wenn du mal aus der Wohnung ausziehen solltest, muss die Tür meisten wieder in Weiß gestrichen sein.
Chremefarben klingt nach Kunstharzlack - wenn ich richtig liege, dann solltest Du wieder Kunstharzlack nehmen, weil bei Acryl auf Kunstharz könnte zu Problemen führen.
Du solltest vorher schleifen und ggf grundieren.
Dann gibt es Holzlack oder speziellen Lack für Fenster und Türen.
In einer Mietwohnung brauchst du aber das okay von Vermieter.
Dann musst du aber den Ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das ist danach aber nicht mehr möglich.
Hab mal den selben Fehler gemacht, hatte nur eine Mündliche Bestätigung aber nichts schriftliches.
Wurde dann echt teuer.
Naja, das wäre dann halt nochmal Winkelschleifer ausleihen und dann halt mit Cremefarben streichen. Ich denke aber, dass der Vermieter saubere, weiße Türen eher noch bevorzugen wird. Außerdem plane ich ohnehin nicht, hier jemals wieder auszuziehen bei meiner kleinen Miete im Vergleich zu was neue Mietverträge kosten..
Dachte ich auch. Leider wurden knappe 3000€ Kaution einbehalten. Wurde leider sogar mit Anwälten so entschieden.
Gut, 3000€ Kaution klingt aber auch nach großer Wohnung. Bei mir sind es gerade mal zwei Türen. Ich denke, das Risiko kann ich eingehen. Zur Sicherheit schreibe ich über die App meines Vermieters aber kurz, was ich vorhabe.
Nein, im Gegenteil !
Das Lackieren allen Holzwerks im Innenbereich obliegt dem Mieter und wird als selbstverständlich vorausgesetzt innerhalb der vertraglich vereinbarten Renovierungszeiträume.
Wie gesagt, es muss die Zustimmung erfolgen oder der ursprungszustand hergestellt werden.
Nein.
Für das Lackieren im Innenbereich ist keine Zustimmung notwendig. Ob Du das nun wahrhaben willst oder nicht ist irrelevant.
Wie gesagt nur wenn du den orginalzusand wiederherstellen kannst.
Ich muss es wissen, ich musste es damals mit dem Vermieter mit Mieterschutzbund und Anwälten klären.
Moment, habe bezüglich der Erlaubnis des Vermieters etwas anderes gelesen:
https://praxistipps.focus.de/tueren-streichen-in-der-mietwohnung-das-sollten-sie-wissen_151604#:~:text=Innerhalb%20einer%20Mietwohnung%20unterliegen%20bestimmte,der%20T%C3%BCren%20selbst%20bestimmen%20darf.