Mit welcher Farbe streicht man Wohnungstüren (Innen)?

2 Antworten

Vorgehensweise :

Anschleifen, im Normalfall ist Schleifpapier 120 Körnung optimal. Entstauben. Mit einem gut füllenden und gut verlaufenden Vorlack LH (lösemittelhaltig) vorlackieren. Nach Durchtrocknung am nâchsten Tag leicht anschleifen, 180 bis 220 Körnung. Entstauben. Mit einem Weißlack LH endlackieren. Mindestens 24 Stunden trocknen lassen, vollends durchgehärtet ist der Lack nach einigen Tagen.

Ein sehr guter Rat zum Abschluss :

Verwende für mechanisch beanspruchte Teile wie Türen einen LH Lack, der wird härter und kratzfenster als Acryllack.

Nimm nicht das billigste Werkzeug und nicht den billigsten Lack. Gutes Material bekommst Du im Fachhandel, bei der MEGA, bei Conti, bei IMPARAT oder bei STO beispielsweise.

Maler und Lackierer in Rente.


user239543 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 14:19

Vielen lieben Dank!

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Du solltest vorher schleifen und ggf grundieren.

Dann gibt es Holzlack oder speziellen Lack für Fenster und Türen.

In einer Mietwohnung brauchst du aber das okay von Vermieter.


Jana174923  23.07.2024, 12:36
@user239543

Dann musst du aber den Ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das ist danach aber nicht mehr möglich.

Hab mal den selben Fehler gemacht, hatte nur eine Mündliche Bestätigung aber nichts schriftliches.

Wurde dann echt teuer.

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user239543 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 12:38
@Jana174923

Naja, das wäre dann halt nochmal Winkelschleifer ausleihen und dann halt mit Cremefarben streichen. Ich denke aber, dass der Vermieter saubere, weiße Türen eher noch bevorzugen wird. Außerdem plane ich ohnehin nicht, hier jemals wieder auszuziehen bei meiner kleinen Miete im Vergleich zu was neue Mietverträge kosten..

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Jana174923  23.07.2024, 12:39
@user239543

Dachte ich auch. Leider wurden knappe 3000€ Kaution einbehalten. Wurde leider sogar mit Anwälten so entschieden.

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user239543 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 12:40
@Jana174923

Gut, 3000€ Kaution klingt aber auch nach großer Wohnung. Bei mir sind es gerade mal zwei Türen. Ich denke, das Risiko kann ich eingehen. Zur Sicherheit schreibe ich über die App meines Vermieters aber kurz, was ich vorhabe.

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user239543 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 12:33

Aber super, vielen Dank!

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Vanaheim  23.07.2024, 12:38
@user239543

Nein, im Gegenteil !

Das Lackieren allen Holzwerks im Innenbereich obliegt dem Mieter und wird als selbstverständlich vorausgesetzt innerhalb der vertraglich vereinbarten Renovierungszeiträume.

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Jana174923  23.07.2024, 12:40
@Vanaheim

Wie gesagt, es muss die Zustimmung erfolgen oder der ursprungszustand hergestellt werden.

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Vanaheim  23.07.2024, 12:53
@Jana174923

Nein.

Für das Lackieren im Innenbereich ist keine Zustimmung notwendig. Ob Du das nun wahrhaben willst oder nicht ist irrelevant.

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Jana174923  23.07.2024, 12:54
@Vanaheim

Wie gesagt nur wenn du den orginalzusand wiederherstellen kannst.

Ich muss es wissen, ich musste es damals mit dem Vermieter mit Mieterschutzbund und Anwälten klären.

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