Motorrad 48ps gedrosselt & nur 48ps eingetragen?
Guten Tag liebes Forum,
ich hätte mal eine kurze Frage und zwar steh ich vor meinem Motorrad Kauf erwerbe voraussichtlich nächsten Monat meinen A2 Führerschein & bin auf einen Privatverkäufer der sein Moped los haben will, welches von 120ps auf 48ps gedrosselt ist, mir ist schon klar, dass das normalerweise nicht erlaubt ist mit dem A2 solch ein Motorrad gedrosselt zu fahren.
Angegeben vom Verkäufer ist jedoch, dass im fahrzeugschein nur die 48ps inklusive Drossel drinne stehen, von der eigentlichen Leistung ist in dem Schein keine Spur.
Ist das möglich, könnte es sich hierbei um einen Fehler vom Tüv handeln oder gibt es Möglichkeiten wie z.b neuen Schein erstellen lassen und Angaben begrenzen??
Vom Verkäufer heißt es ich wäre mit dem Bike und nem A2 Führerscjein auf der sicheren Seite.. was meint ihr dazu?
liebe Grüße
5 Antworten
Angegeben vom Verkäufer ist jedoch, dass im fahrzeugschein nur die 48ps inklusive Drossel drinne stehen, von der eigentlichen Leistung ist in dem Schein keine Spur.
Das ist Bullshit. Das Fahrzeug hat eine EG Typengenehmigung oder eine alte Deutsche ABE. Alternativ ein Einzelgutachten nach 21 stvzo mit typenzuordnung.
Das bedeutet.... aus genau dieser Zulassungsnummer im Feld "K" kann die Polizei ganz einfach vor Ort feststellen ob die Maschine offen 70kw oder mehr hat. Die geben das in ihren PC ein und das ergebnis ist in einer Sekunde da.
Zumal grade die Polizisten die Motorrad Schwerpunktkontrollen auf beliebten Strecken machen oft selber Motorräder fahren und sich entsprechend auskennen^^
Natürlich stehen im Schein 48 PS. Dort wird die gedrosselte Leistung eingetragen, das ist völlig richtig so.
Du darfst sie trotzdem nicht mit A2 fahren, da offen mehr als die doppelte Leistung. Ob die im Schein steht oder nicht ist dafür völlig egal, denn die Originale Leistung ist öffentlich über die Kombination aus Herdteller und Typenschlüssel einsehbar.
Die Maschine darf man nur mit A2 fahren, wenn der Schein vor Weihnachten 2016 gemacht wurde. Wenn du damit fahren würdest, wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis.
Du darfst die Maschine mit dem A2, hast du ihn nach 2016 gemacht, nicht fahren. Machst du es dennoch, kann das als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ausgelegt werden, was eine Straftat ist.
Nein, diese Sonderregelung wird für dich wahrscheinlich nicht mehr gelten
Früher durften auch stärkere Maschinen gedrosselt und dann mit A2 gefahren werden. Wenn du den A2 schon vor diesem Stichdatum gemächt hättest, dürftest du sie auch fahren. Mit einem neuen A2 ist das nicht mehr erlaubt, nur Maschinen mit Max 70 Kw Werkdleistung können auf die 35 Kw für A2 gedrosselt werden.