muß die Gebühr von 69 Euro beim DVBT2 Fernsehen bezahlt werden?
Guten Morgen,
Ende März 2017 wird das Fernsehen auf DVBT2 umgestellt.
Wer weiterhin Privatsender sehen möchte, muss 69 Euro bezahlen.
Besteht die Möglichkeit, dass man sich von dieser Gebühr befreien lassen kann, z. B. wer sozial schwach ist? Wenn ja, wie ist das Procedere?
Bei der GEZ kann man sich ja von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Mauriciodimaurp
7 Antworten
@mauriciodimauro,
das ist keine Gebühr, sondern ein Preis.
Wenn Du in einem Geschäft Bananen kaufen willst, bezahlst Du auch den Preis für die Bananen und keine Gebühr.
Die "Privaten" verlangen einen Preis dafür, dass deren Programme gesehen werden können. Du kannst auf die Bezahlung verzichten, dann musst Du aber auch auf die Ware (Fernsehprogramme) verzichten.
Hast du schon einmal versucht, Dich von der Bezahlung für den Kauf von Mehl befreien zu lassen?
Eine Befreiung von diesen Gebühren bei DVB-T2 HD gibt es leider nicht. Ist ja kein öffentlich-rechtliches Fernsehen und die privaten Sender werden nicht auf die Einnahmequelle verzichten.
Nein, diesen Preis muss man zahlen um die Privatsender zu sehen. Sonst wären die Privatsender bei DVB-T2 gar nicht dabei. Die Privatsender waren sowieso nur in Ballungsgebieten über DVB-T zu sehen. In Baden-Württemberg gab es nur 12ARD/ZDF Sender über Antenne zu sehen. In Stuttgart gab es noch 5 Rtl Sender ( VISEO )über einen Extra Receiver zu sehen. Das war aber anscheinend kein großer Erfolg. Wurde nach 5 Jahren sang und klanglos eingestellt. Man munkelte über eine 2 stellige Receiveranzahl.
und das ist sogar wichtig, weil sonst RTL Sat1 und den anderen
schwachsinnigen Sendern die "Zielgruppe" wegläuft !
Kann man nicht,auch die Ämter müssen die Kosten nicht übernehmen,da gab es erst kürzlich ein Urteil eines Sozialgerichtes dazu,das muss aus dem Regelsatz getragen werden.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Zahlt-das-Sozialamt-fuer-DVB-T2-article19728941.html