BG Pflichtversicherung Sammelklage?
Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Pflichtversicherung bei der BG ETEM. Man ist nach Gewerbeanmeldung bei der BG ETEM automatisch pflichtversichert wenn man sich nicht davon befreien lässt. Man wird nicht darüber informiert weder bei der Gewerbeanmeldung noch bekommt man ein schreiben. Erst Ende des Jahres bekommt man eine Rechnung, in welcher drin steht, dass man sich befreien lassen kann, aber man sich auch nicht nachträglich befreien lassen kann und man Beitrag bezahlen muss. Das kann doch nicht sein, dass so etwas nicht rechtswidrig ist und noch nicht dagegen geklagt wurde? Das ist ja wie mit den GEZ Gebühren. Kann man nicht eine Sammelklage machen? Es kann doch nicht sein, dass wir uns als Bürger so etwas ständig fügen müssen. Ich gebe zu, dass ich mich anscheinend nicht genau genug informiert habe, aber ich habe mich über sehr viel informiert und dies ist mir nicht über den Weg gelaufen!
4 Antworten
Das kann doch nicht sein, dass so etwas nicht rechtswidrig ist und noch nicht dagegen geklagt wurde?
Es war schon immer so, dass Unwissenheit nicht vor Schaden/Strafe schützt.
Von einem Selbständigen wird erwartet, dass er sich um alles kümmert was seine Selbständigkeit anbelangt und auch welche Vorschriften er einzuhalten hat.
Informationen muss man sich u.U. holen.
Wer z.B. keine Steuerklärung macht wird auch keine zu viel gezahlte Steuer zurückbekommen.
Oder, wer aufgrund seines geringen Einkommens kein Hartz IV beantragt bekommt auch keines, selbst dann nicht, wenn es ihm zustehen würde.
Man kann nicht alles wissen! Und das man nicht im entferntesten auf etwas hingewiesen wird wenn doch Geld von uns verlangt wird kann ja nicht sein!
Hast Du sie, die BG denn gefragt?
Ergänzung:
Das Finanzamt fordert auch die Steuer, obwohl Du vom Finanzamt zuvor darauf hingewiesen wurdest.
Ich verstehe Deine Entrüstung nicht.
IHK und alle, die Existenzgründer beraten, informieren darüber.
Da zweifelt man doch ganz gewaltig daran wie Deutschland geführt wird!
Man könnte auch daran zweifeln, wie Existenzgründer sich auf ihre Selbständigkeit vorbereiten.
Dass Du "geführt" werden wolltest, hast Du das denn jemanden gegenüber geäußert?
Korrektur:
Das Finanzamt fordert auch die Steuer, obwohl Du vom Finanzamt zuvor nicht darauf hingewiesen wurdest.
noch eine Ergänzung: ... nur wenn man es wissen will ...
- https://www.deutschland-startet.de/existenzgruendung/
- https://www.deutschland-startet.de/versicherungen/
Zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen zählen die betriebliche Haftpflichtversicherung sowie die Sach- und Ertragsausfallversicherung. Aber auch an die private Absicherung müssen Existenzgründer bald denken. Alternativ zu den früheren Abgaben zur Sozialversicherung müssen diese jetzt selbst vorsorgen.
... und unter Versicherungen ...
Erst wenn du den Fragebogen ( https://www.bgetem.de/betriebsanmeldung ) ausgefüllt hättest, wäre ein Mitgliedschaft entstanden.
Die BG funktioniert nicht wie die IHK!
Leider nein, das hat sich wohl 2021 geändert und man kriegt nichtmal eine Mitteilung nur eine hohe Rechnung Ende des Jahres mit dem Hinweis das man nicht nachträglich aussteigen kann obwohl man nicht mal eine Mitteilung bekommen hat das man drin ist. Daher finde ich eine Sammelklage mal wirklich interessant und angebracht entlich mal gegen einer von etlichen Ungerechtigkeiten anzugehen. Normalerweise bekommt man immer Versicherungsbedingungen denen man in der Regel zustimmen muss. Hier Fehlanzeige...
Kann man davon ausgehen, dass du die BG inzwischen schriftlich aufgefordert hast, deine Mietgliedschaft zu begründen?
Das ist ein völlig sinnloser Hinweis, da sich die Pflicht zur Mitgliedschaft in der BG durch das SGB Vll ergibt.
Interessant! Seit wann ist ein Selbstständiger verpflichtet, Mitglied in einer BG zu sein?
Seit Ewigkeiten.
§ 121 SGB Vll
(1) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind für alle Unternehmen (Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen, Tätigkeiten) zuständig, soweit sich nicht aus dem Zweiten und Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt.
Auch ein (Solo)selbstständiger ist im rechtlichen Sinne ein Unternehmen. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit und auch die (Pflicht)mitgliedschaft.
Dazu kommt noch § 192 SGB Vll, der alle Unternehmer verpflichtet ihre Unternehmen zu anzumelden.
§ 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren
(1) Die Unternehmer haben binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens dem zuständigen Unfallversicherungsträger
1.die Art und den Gegenstand des Unternehmens,
2.die Zahl der Versicherten,
3.den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und….
mitzuteilen. …
Und bezüglich der Unternehmerpflichtversicherung gilt
§ 3 Versicherung kraft Satzung
(1) Die Satzung kann bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen sich die Versicherung erstreckt auf
1.Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,
Nein, das ist nicht rechtswidrig. Sich über Versicherungen zu informieren gehört bei Gewerbeanmeldung unbedingt zur Vorbereitung. Auch steht es in DEINER Verantwortung das Kleingedruckte zu lesen.
Das man sich und die Angestellten bei Arbeitsunfällen absichert ist für mich selbstverständlich, das sowas viel Geld kostet auch.
Sollte was passieren und es gibt keine BG - Versicherung machen die Kk Stress - es ist nämlich nicht deren Aufgabe Arbeitsunfälle abzusichern.
Sammelklagen an sich gibt es in Deutschland nicht, auch solltest du nicht davon ausgehen das auch andere den Fehler machen und sich mit dir - um Geld zu sparen - zusammentun.
https://www.deurag.de/blog/sammelklage/
Es steht die frei selber zu klagen, eine Rechtsschutzversicherung hast du doch hoffentlich abgeschlossen. Hoffnung auf Zusammenarbeit mit der RS/Erfolg mit der Klage sehe ich nicht.
Du übersiehst hier einen Fakt.
Bei der BG handelt es sich nicht um eine „normale“ Versicherung, sondern um einen Zweig der Sozialversicherung.
Dein Unternehmen (und somit Du als Einzelunternehmer) ist / bist Pflichtmitglied bei der BG.
Und die BG ETEM hat für einige Gewerbezweige noch die Unternehmerpflichversicherung kraft Satzung.
Du hast es schon erkannt: Du hast Dich schlicht und ergreifend nicht informiert. Da brauchst Du nicht klagen.
Und wozu Dein Aufruf zu einer Sammelklage? Wenn Du der Meinung bist, dass diese Unternehmerpflichtversicherung (welche es Jahrzehnte lang in allen BGen gab) unrechtmäßig ist, dann kannst Du doch alleine und für Dich dagegen Klagen.
Ja das stimmt natürlich aber alleine hat man bei so etwas wohl kaum eine Chanche! Und den Fakt übersehe ich nicht den weiß ich nur finde ich ungerechtfertig! Wie gesagt man selber muss sich über alles informieren und muss aktiv und zwar rechtzeitig aktiv werden wenn man als Bürger etwas möchte! Aber anders herum ist dies nicht der Fall?! Wie gesagt ich finde es nicht richtig und dass es seid Jahren besteht heißt nicht dass man es so hinnehmen sollte! Zudem stimmt dies auch nicht ganz, denn es war wohl eine ganze Zeit lang so dass man sich dort eigenständig melden und anmelden musste!
Zudem stimmt dies auch nicht ganz, denn es war wohl eine ganze Zeit lang so dass man sich dort eigenständig melden und anmelden musste!
Was soll nicht so ganz stimmen?
Ja, Du warst (und bist) als Unternehmer gemäß § 192 SGB Vll verpflichtet Dein Unternehmen bei der zuständigen BG anzumelden. Wie gesagt, das ist eine gesetzliche Pflicht.
Ist der Unternehmer auch versichert?
Unternehmerinnen und Unternehmer aus Betrieben der Bereiche Feinmechanik und Elektrotechnik sowie Energie und Wasserwirtschaft sind versicherungsfrei. Für diesen Personenkreis besteht aber die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Unterlagen hierzu erhalten Sie auf Anforderung über unser Service-Center telefonisch unter 0221 3778-1800. mehr
Unternehmerinnen und Unternehmer der Bereiche Textil und Bekleidung sowie Druck und Papierverarbeitung unterliegen der Pflichtversicherung. mehr
https://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/haeufig-gestellte-fragen
Befreiung von der Versicherungspflicht
Unternehmer, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, können auf schriftlichen Antrag (formlos) von der Versicherungspflicht für die Zukunft befreit werden. Dies hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.
Was genau willst Du damit aussagen? Da steht nichts gegenteiliges von dem, was ich geschrieben habe. .
Es gibt für gewisse Branchen der ETEM grundsätzlich erst einmal eine Unternehmerpflichtversicherung kraft Satzung, von der man sich unter gewissen Bedingungen, auf Antrag, befreien lassen kann. Solange man sich nicht befreien lässt, ist man als Unternehmer (beitragspflichtig) versichert.
Wenn Du damit irgend etwas ausdrücken willst, dann solltest Du das auch dazu schreiben
...manchmal wundere ich mich sehr...
Zitat von DIR:
Dein Unternehmen (und somit Du als Einzelunternehmer) ist / bist Pflichtmitglied bei der BG.
Diese Aussage ist verkehrt! Und das versuche ich dir zu erklären.
Wenn Du mir etwas erklären möchtest, dann solltest Du auch etwas erklären, und nicht einfach nur irgendwelche Texte kopieren.
Und der von Dir kopierte Text hat nichts mit der Pflichtmitglidschaft in der BG zu tun, sondern behandelt die Unternehmerpflichtversicherung.
(Pflicht)Mitgliedschaft und Unternehmer(pflicht)versicherung in der BG sind rechtlich und faktisch zwei verschiedene Dinge, die Du nicht vermischen darfst oder kannst. Auch wenn sie auf den ersten Blick nah beieinander liegen und für den Laien schwer zu unterscheiden sind.
Und das meine Aussage, die Du hier zitiert hast, eben nicht verkehr ist, sondern so zutrifft, habe ich Die hier an anderer Stelle bereits mit den zugehörigen Rechtsquellen belegt.
...dass du es mir an anderer Stelle erklärst, ist nicht relevant. Das von dir Geschriebene (Zitat!) ist nach wie vor verkehrt.
Die Fragestellerin wollte wissen, warum sie (als Person) eine Rechnung der BG erhält.
Das du nicht in der Lage bist, darauf mit einfachen Worten einzugehen, sondern dich hinter Paragraphen versteckst, ist einfach traurig.
Das du es mir an anderer Stelle erklärst, ist nicht relevant.
Ok, nur weil es an anderer Stelle steht, nämlich da, wo Du mich gefragt hast, ist es also nicht relevant? Komische Einstellung
Das von dir Geschriebene (Zitat!) ist nach wie vor verkehrt.
Nein, ist es nicht. Warum habe ich auch geschrieben. Bring Du doch mal einen Beleg oder zumindest ein Argument für Deine Behauptung.
Die Fragestellerin wollte wissen, warum sie (als Person) eine Rechnung der BG erhält.
Das du nicht in der Lage bist, darauf mit einfachen Worten einzugehen, sondern dich hinter Paragraphen versteckst, ist einfach traurig.
Ich denke, was ich an anderer Stelle geschrieben habe wäre nicht relevant?
Ich habe hier in meiner Antwort meiner Meinung nach in relativ einfachen Worten auf ihre Frage geantwortet. Wenn diese Worte für Dich zu kompliziert sind, dann tut es mir leid. Hier in meiner Antwort auf die Frage der Fragestellerin steht im übrigen kein einziger Paragraf.
Die Paragraphen habe ich in der Antwort auf Deine Frage zitiert, in der Du mir eine rechtliche Frage gestellt hast. Und ich habe mich nicht dahinter versteckt, sondern Dir damit den nachprüfbaren Beleg für meine Aussagen geliefert.
Es ist einfach traurig, dass Du hier versuchst in primitiver Weise die Tatsachen zu verdrehen und mich persönlich anzugreifen und herabzuwürdigen, nur weil Du keine sachlichen Antworten auf meine Argumente hast bzw. für Deine Behauptung liefern kannst.
Das mag sein, aber bei dem einem wollen wir etwas, bei Harz IV ebenfalls Geld. Bekommen es aber nur, wenn wir es rechtzeitig einfordern verbunden mit viel Papierkram. Hier will die Pflichtversicherung etwas von uns, obwohl ich gar nicht in die Versicherung reinfalle mit der Stundenanzahl! Wenn wir etwas möchten müssen wir dies rechtzeitig schriftlich mitteilen und einfordern. Die Versicherung muss das aber nicht? Und darf einfach nach einem Jahr eine hohe Beitragsrechnung schicken?! Man kann nicht alles wissen! Und das man nicht im entferntesten auf etwas hingewiesen wird wenn doch Geld von uns verlangt wird kann ja nicht sein! Da zweifelt man doch ganz gewaltig daran wie Deutschland geführt wird! Die Frage ist ja ob es nicht einigen ausversehen auch schon so ergangen ist und man nicht dagegen mal etwas unternehmen kann! Im übrigen bekommt man von Finanzamt wenn es etwas von einem in Zukunft möchte auch Post 😉 Ich empfinde es als eine enorme Ungerechtigkeit und schießt wieder einmal gegen den kleinen Bürger!