Mit funkgerät spielen?
Habe die Frage schon mal gestellt. Jedoch würde ich glaube ich nicht ganz verstanden:
Habe 2 funkgerate (hab jetzt mal ein Foto gemacht) ich hatte die Idee meine Jungs könnten uns Haus herum damit "spielen". Bevor ich die aber damit loslasse, will ich erst von einer erfahrenen Person wissen, ob da die Leitstelle mithören kann oder ob die Jungs gar in einen wichtigen Einsatz reinfunken könnten und diesen erheblich stören könnten.
Ich kann einstellen : Free- 1 bis Free-6 , 01- WU bis 92- WU und DLRG - 1 bis 3
Wenn die Jungs wirklich niemanden stören sollen was muss ich dann auf beiden Geräten für einen Sender (oder wie heisst das ?) einstellen?
Sollte es gehen werde ich natürlich die tastensperre reinmachen damit die Jungs keinen Quatsch machen.
9 Antworten
Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes 2m Analog Funkgerät.
Das heist seine Frequenzen haben eine Wellenlänge von 2 Metern und werden nicht durch eine Relaistation weiter gegeben (das wär bei 4m Funk der Fall)
Aber ja, man könnte damit durchaus den Funkverkehr der Einsatzkräfte stören oder abhören. Zwar nicht den mit der Leitstelle sondern den Lokalkanal also wenn Teile von Fahrzeugbesatzungen an der Einsatzstelle miteinander Funken
Aktuell ist das Gerät auf 53WU (Kanal 53, Wechselverkehr Unterband) Eingestellt in unserer Feuerwehr stellt das den Lokal Ausweichkanal dar, wird quasi nie benutz. (nur in Großschadenslagen) aber da kommen wir zum problem, stell es auf 50WU und du hast unseren Standart Kanal.
Hier mal ein Zitat aus einem Schreiben des Landkreises:Von besonderer Schwere ist die Weitergabe und Verbreitung von Informationen, die aus dem Mithören des Funkverkehrs stammen. Die einschlägigen Rechtsvorschriften hierzu sind hinlänglich bekannt.
(....)
stellt einen Straftatbestand dar, der seitens des Landkreises als betreibende Körperschaft unverzüglich angezeigt und geahndet wird.
Nicht Falsch verstehen, der Besitz von der Funke ist nicht persie strafbar, aber es einem Kind geben das mit rum spielt und evtl den Kanal auf einen Einsatzfunk umschält ist etwas kritisch.
Mehr oder weniger Gefahrlos nutzen könnt Ihr die Freenet- Kanäle. Bei Freenet handelt es sich um eine Jedermann- Funkanwendung, wie das auch z.B. bei CB- Funk der Fall ist.
Die übrigen sind nach wie vor nur für die Nutzung durch berechtigte Stellen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, DLRG). Auf meinen Geräten habe ich diese gelöscht.
Du darfst dieses Gerät nichtmal einschalten!
Denn es ist ein Funkgerät der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Der BOS-Funk unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Das bedeutet, es darf niemand außerhalb der BOS mithören, und es dürfen auch nur Leute am Funk teilnehmen, die zu den BOS gehören und die entsprechende Funkausbildung haben.
Besitzen darf man so ein Gerät, das ist kein Problem. Aber sobald du es einschaltest, nimmst du am Funkbetrieb teil, was du nicht darfst. Und da kennen die Behörden so gar keinen Spaß! Da gabs bei uns im Landkreis vor einigen Jahren einen Fall, da war die Bundesnetzagentur einige Tage mit zwei Funkmesswagen beschäftigt, peilte den Spaßfunker ein und der hatte dann ein richtiges Problem, nicht nur finanziell.
Das Ganze ist übrigens ans Gerät gebunden. Selbst wenn du etwas an den Frequenzen, die es nutzt, ändern könntest... es bliebe ein BOS-Funkgerät.
Nimm im eigenen Interesse bitte die Akkus raus, schließe sie weg und nutze diese Geräte maximal als Deko.
Originalteilzitat "RedPanther": Selbst wenn du etwas an den Frequenzen, die es nutzt, ändern könntest... es bliebe ein BOS-Funkgerät.
Soweit richtig, mit dem Zusatz, daß lizensierte Funkamateure - egal welcher Lizenzklasse - derartig frequenzmäßig umgebaute BOS-Geräte INNERHALB der für den Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbereichen nutzen dürfen.
Kein Problem...lizensierte Funkamateure dürfen faktisch ALLE Gerätekonfigurationen etc..legal nutzen...solange sie u.a.
. auf den für den Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbereichen senden,
. keine unerwünschten Nebenwellenaussendungen welche durchaus in andere Frequenzbereiche (z.B. Flugfunk, BOS-Funk usw) reinstrahlen verursachen..Die Verantwortung dafür trägt der jeweilige Funkamateur selbst
. nicht die für den Amateurfunk max. zulässige Sendeleistung überschreiten. Auch dafür ist der jeweilige Funkamateur selbst verantwortlich.
Funkamateure dürfen darüber hinaus ihre genutzten Geräte bzw. entspr. Zubehör DURCHWEG selber herstellen und OHNE vorherige techn. Abnahme (sozusagen ein behördlicher Geräte-TÜV) eigenverantwortlich betreiben.
All das gilt jedoch AUSDRÜCKLICH NICHT für z.B. lizenzfreie Funkanwendungen wie z.B.
. CB-Funk, Freenet, PMR gilt. Wobei Freenet ein deutscher Alleingang und somit im Ausland i.d.R. unzulässig ist.
Für Freenet, CB-Funk und PMR dürfen AUSSCHLIEßLICH NUR solche Geräte benutzt werden, welche ab Werk
. bautechnisch/elektronisch nicht verändert bzw. durch den Endnutzer anderweitig konfiguriert wurden (z.B. Erhöhung der Sendeleistung, Änderungen des Frequenzbereiches, nachträgliche Anschlüsse für ext. Antennen, usw)
. und diesen Geräten beim Kauf (egal ob Neukauf oder gebraucht) unter anderem eine sog. CE-Konformitätserklärung UND eine Kopie der jeweiligen Baumusterzulassung (in Deutschland der Bundesnetzagentur) beiliegen muss.
Liegen beide Dokumente (CE-Erklärung und Baumusterzulassung) z.B. bei Gebrauchtgeräten warum auch immer NICHT vor, dann im Zweifelsfall FINGER WEG.
Selbst lizensierte Funkamateure dürfen mit ihren Geräten NICHT innerhalb des CB-Funks, Freenet-Bereiches und PMR senden, obwohl das technisch durchaus unter Einhaltung des z.B. max. zulässigen FM-Frequenzhubs möglich ist.
Dennoch finden sich z.B. im Freenet-Bereich deutschlandweit regelrechte Runden von Funkamateuren mit ihren Amateurfunkgeräten und Hochantennen.
Dies wird lt. meiner Info von der BnetzA stillschweigend geduldet, solange keine Störungen auftreten. Rechtlich gesehen begeben sich all diese Funkamateure auf extremes Glatteis mit entspr. Risiko für teils drastische Folgesanktionen.
Die Entscheidung darüber muss jeder lizensierte Funkamateur für sich treffen.
das sieht nach einem REXON RL328CQ V4 aus. Das empfängt und sendet im sog. 2-Meter-Band und kann auch BOS- und DLRG-Frequenzen und ist daher ohne Amateurfunklizenz nicht erlaubt. LG
@CliffBaxter und @Fragesteller
Dein Original-Teilzitat " und ist daher ohne Amateurfunklizenz nicht erlaubt.
ist inhaltlich teils falsch!
Selbst MIT Amateurfunklizenz dürfen KEINERLEI dem Amateurfunk NICHT zugewiesene Frequenzbereiche genutzt werden...was beim abgebildeten Rexon-Gerät - wie von dir richtig erkannt - jedoch der Fall ist.
Das abgebildete Gerät bzw. andere BOS-Analogfunkgeräte dürfen erst NACH erfolgter Frequenz-Umprogrammierung bzw. Umstellung auf z.B. 2m Amateurfunkfrequenzen durch Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung genutzt werden.
@Fragesteller:
Bitte vom abgebildeten Rexon-Gerät die Finger lassen und KEINERLEI Funkbetrieb damit durchführen.
Der "Spaß" wird fällt beim Erwischt-werden
(die für den Funksektor zuständige Bundesnetzagentur peilt innerhalb sicherheitsrelevanter Funkbereiche in Sekundenbruchteilen)
gelinde gesagt SAUTEUER aus.
Für deine Kinder/Jungs wären z.B. reine PMR-Geräte, Freenet-Geräte, bzw. CB-Funkgeräte mit entspr. Zulassung mehr empfehlenswerter. Alle geannten Gerätegruppen mit Zulassung sind im Web in zahlreichen Angeboten problemlos auffindbar.
Edit: wenn du den Kiddies einen freien Kanal einstellst, sollte es gehen, weil nur der Betrieb auf den BOS/DLRG-Frequenzen nicht zulässig ist. LG
Nein, jeglicher Betrieb ist für die Kids unzulässig.
Ausnahme: Sie hätten eine Amateurfunklizenz und würden die passenden Frequenzen verwenden.
Woher hast du die Teile? Ich vermute jetzt mal, dass sich die Teile im Analogen 2M BOS-Funkbereich (so wie Feuerwehr, Polizei, DLRG, Feldjäger, THW, Rettungsdienste,...) bewegen. Ich empfehle deshalb, die Funkgeräte lieber nicht zu benutzen. Das Funken im BOS-Netz zählt zum Funken im nicht zulässigen Funkbereich und ist auch mit Amateurfunklizenz verboten. Speziell für die DLRG-Frequenzen benötigt man einen entsprechenden Lehrgang bzw eine Lizenz zum Funken im BOS-Funkbereich.
Die Anaolgen Funkbereiche werden zwar kaum noch verwendet.. jedoch sind die Frequenzen trotzdem für die BOS reserviert (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
Rechtlich gesehen dürftest du als Privatperson die Teile nichtmal besitzen. Wo hast du die her?
Benutze sie bitte nicht. Grüße
Auch die Nutzung der Freenetfrequenzen ist mit dem Gerät verboten.