Sollte Blaulichtspotting verboten werden?

5 Antworten

Ich finde, es gehört bei Veröffentlichung zum guten Ton zumindest bei der entsprechenden BOS anzufragen, ob man die Aufnahme veröffentlichen kann.


mchawk777  04.08.2024, 11:48

...was nicht zwingend notwendig ist, wenn das Video-/Bildmaterial gem. der DSGVO editiert wurde.
Z. B. Nummerschilder oder Gesichter unkenntlich gemacht - ggf. Aufdrucke auf Fahrzeugen...

0
Matermace  04.08.2024, 13:05
@mchawk777

Weshalb ich vom "guten Ton" sprach, nicht von rechtlichen Pflichten.

0
Blaufilmer 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 18:03

Das ist natürlich logisch und das mache ich auch. Aber was hältst du so generell davon?

0
Matermace  02.08.2024, 18:05
@Blaufilmer

Solange man dabei keine Einsätze behindert, kann man ruhig machen. Ich sehe den Sinn nicht, aber wenn's Spaß macht. Ich war selbst auch mehrmals "Opfer" verschiedener Spotter, auf einer Fahrt in München sogar von mehreren (ortsfremder KTW mit SoSi).

0
Blaufilmer 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 18:08
@Matermace

Ja, manche übertreiben das einfach und das ist traurig

0

Warum sollte man dies tun?
Solange man sich bei der Veröffentlichung an die DSGVO hält ist doch alles in Ordnung.

Nein, dafür gibt es keinen Grund. Es ist sogar gute Werbung für das Ehrenamt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin

Vieles von dem was auf meiner Page landet würde ich so nicht posten und kann auch verstehen woher die Intention kommt es zu verbieten, weil eben viel Müll produziert wird.

So lange aber keine Einsatzkräfte behindert werden, keine unqualifizierten Kommentare dazu gemacht werden und Persönlichkeitsrechte gewahrt werden ist mir das relativ egal.

Sollte Blaulichtspotting verboten werden?

Nein, da sehe ich als Feuerwehrmann (und Nicht-Blaulichtspotter) keinen Grund für.

Warum auch? Es gibt Menschen, die Flugzeuge bei Start und Landung fotografieren oder filmen, es gibt Menschen, die Züge fotografieren oder filmen, Menschen, die Schiffe fotografieren oder filmen, Menschen, die Lkw fotografieren oder filmen, Menschen, die Traktoren bzw. landwirtschaftliche Maschinen fotografieren oder filmen... und es gibt eben Menschen, die Einsatzfahrzeuge fotografieren oder filmen.

Diese Menschen haben eben einen Faible für die Fahrzeuge, die Technik, die optische Gestaltung usw. und ein Interesse an der Fotografie oder Filmerei - so what?

Solange das nicht direkt an der Einsatzstelle passiert und der Fotograf oder Filmer dabei die Arbeit der Rettungskräfte behindert, Verletzte zeigt oder sich durch die Absperrung mogelt, ist für mich alles gut.

Zu berücksichtigen sind dabei natürlich auch die Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) - es muss also um das Fahrzeug bzw. die Fahrt gehen und nicht um die evtl. zu erkennenden Personen.

Für ein Verbot sehe ich aber keine Gründe. Denn es gibt in Deutschland kein gundsätzliches Fotografieverbot. Ein solches ergibt sich nur aus anderen Gesetzen wie das Recht am eigenen Bild (wobei das eigentlich auch nur die Veröffentlichung, nicht aber das Fotografieren selbst betrifft), Hausfriedensbruch usw.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr