Mir sagte einmal jemand dass es Handelsvertreter gibt die keine Versicherung bezahlen, kann das sein?

ronnyarmin  18.07.2024, 23:33

Um welche Versicherung geht es?

bergsteiger4711 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:45

Es geht ganz allgemein um einen Handelsvertreter der auch Solaranlagen verkaufen kann.

1 Antwort

Mir sagte einmal jemand dass

Leute erzählen viele Dinge und behaupten manchmal Sachen, die nicht stimmen. Wenn Dir jemand so etwas erzählt, frag doch gerne bei dieser Person nach, woher sie das Wissen hat. Dann bekommst du ggf. schon mal Hinweise, wie belastbar die Information überhaupt ist.

Fakt ist, der Steuer sind die Versicherungsbeiträge ganz egal in dem Sinne, wenn man keine angibt, werden halt keine berücksichtigt. Gibt man welche an, so sollte man sie auch nachweisen können, ja. Der Bearbeiter wird sich ggf. wundern und wenn er serviceorientiert ist, sogar nachfragen. Aber sonst passiert nicht viel.

Allerdings stimmt Deine Rechnung nicht. KV, RV und PV sind schon mal keine Betriebsausgaben, sondern nur als Sonderausgaben abzugsfähig. Diese unterliegen einer Begrenzung.

Bei der Versicherung kommt es darauf an, ob eine Versicherungspflicht besteht. Besteht diese nicht, so kann man selbst entscheiden, ob eine Versicherung sinnvoll ist oder nicht. Allerdings besteht schon mal für alle Einwohner der BRD die Verpflichtung nach § 193 VVG, eine Krankenversicherung abzuschließen. Was daraus folgt, wenn man der Verpflichtung nicht nachkommt, konnte ich leider nicht ergründen. Bußgeldvorschriften kennt das VVG jedenfalls nicht.

Aber das zeigt auch, dass sich die Arbeit als Handelsvertreter wegen den hohen Abgaben niemals lohnt. Dann hat man noch viel Arbeit mit Steuervoranmeldung ans Finanzamt und verdient kaum einen Cent.

Das nun ist eine pauschale Behauptung bzw. eine Schlussfolgerung, die einer Grundlage entbehrt. Nur aus Deinen Angaben lässt sich das keinesfalls ableiten. Ich halte es (aus Erfahrung) für äußerst wahrscheinlich, dass es Handelsvertreter gibt, die sehr gut von ihrer Arbeit leben können. Etwas anderes jedenfalls würde mich wundern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

bergsteiger4711 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 13:02

"Fakt ist, der Steuer sind die Versicherungsbeiträge ganz egal in dem Sinne, wenn man keine angibt, werden halt keine berücksichtigt."

Aber auffallen tut es dem Finanzamt schon. Wenn die sehen dass er Handels

Handelsvertreter ist und bezahlt keine Krankenversicherung. Es herrscht ja Pflichtversicherung in der KV.

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kegus  19.07.2024, 13:27
@bergsteiger4711

Ja, aber das interessiert das Finanzamt doch nicht. Die zeigen den doch deswegen nirgendwo an.

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bergsteiger4711 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:55

Allerdings stimmt Deine Rechnung nicht. KV, RV und PV sind schon mal keine Betriebsausgaben, sondern nur als Sonderausgaben abzugsfähig. Diese unterliegen einer Begrenzung.

Wenn KV, RV und PV keine Betriebsausgaben sind, also nur Sonderausgaben, dann lohnt sich die Arbeit eines Handelsvertreters ja noch weniger. Irgendwo zwischen 4500€ und 5000€ bezahlt man den Höchstsatz an KV Beiträgen. Diese Beiträge steigen mit zunehmendem Alter. Ich würde da um die 1000€ bezahlen und dann kommt PV weg und RV. Es gibt ja kein AG der 50% dazu legt wie bei einer Festanstellung. Dann geht noch Benzin weg.

Wenn ich das dann nur als Sonderausgaben beim Finanzamt einreichen kann, würde ich sogar noch viel Steuer bezahlen. Gewerbesteuer kommt ja über 22500€ auch noch dazu.

Wenn man das alles aus 5000€ abzieht, bleiben vielleicht noch 1500€ oder weniger im Monat übrig. Da ist Bürgergeld attraktiver und man verdient sich noch ein paar Hundert Euro in 4 Tagen im Monat dazu und man hat mehr.

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kegus  19.07.2024, 13:27
@bergsteiger4711
Irgendwo zwischen 4500€ und 5000€ bezahlt man den Höchstsatz an KV Beiträgen.

Du gehst hier von einer freiwilligen Versicherung in der GKV aus? Man kann sich auch in der PKV versichern, da sind die Beiträge nicht vom Einkommen abhängig. Wenn man in jungen Jahren einsteigt, sind die Beiträge weniger hoch.

Zudem stimmt hier schon wieder etwas nicht. Wenn Du davon ausgehst, dass bei 5.000 im Monat der Höchstsatz an Beiträgen fällig wird, dann muss mit diesen 5.000 EUR der Gewinn gemeint sein, nicht die Einnahmen. Die freiwilligen Beiträge bemessen sich nämlich nach dem Einkommen. Beim Gewinn sind alle Betriebsausgaben schon abgezogen, die Versicherungsbeiträge für KV etc. natürlich nicht.

Irgendwie kommen wir auch weg von der eigentlichen Frage, die da lautete, ob es sein kann, dass ein selbständiger Handelsvertreter gar keine Versicherungen abgeschlossen hat.

Ob sich die Tätigkeit lohnt, hängt ja nicht an der Versicherung.

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bergsteiger4711 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 13:29
@kegus

Oh nein, PVK geht überhaupt gar nicht. Da komme ich nicht mehr zurück und zahle mein ganzes Leben mehr Beiträge. Nein, das geht gar nicht. Oh doch, das hängt an der Versicherung. Man bezahlt ja das Doppelte und bei Pflegeversicherung auch.

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bergsteiger4711 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 13:30
@kegus

Ich bin aber schon älter und kann mich nicht mehr jünger machen und kann auch nicht mehr die Versicherung wechseln.

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kegus  19.07.2024, 13:30
@bergsteiger4711

Tja, dann weiß ich ehrlich nicht, was Du mit Deiner Frage eigentlich wolltest. Die Antwort auf darauf, ob die Tätigkeit sich lohnt, hast Du Dir ja selbst schon gegeben.

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kegus  19.07.2024, 13:31
@bergsteiger4711

Entschuldige, ich kann nicht wissen, dass Du von Dir selbst sprichst. Davon war bisher nicht die Rede.

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bergsteiger4711 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 13:34
@kegus

Beim Gewinn sind alle Betriebsausgaben schon abgezogen, die Versicherungsbeiträge für KV etc. natürlich nicht.

Natürlich ist der Gewinn gemeint. Die Versicherungsausgaben kann ich ja nicht abziehen, weil es Sonderausgaben sind.

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kegus  19.07.2024, 13:48
@bergsteiger4711
Dann bezahlt man noch 500€ Auto und Sprit im Monat.

Das wären Betriebsausgaben und dann bereits abgezogen, so dass die 5.000 als Gewinn übrigbleiben.

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