Honorar für Foto-Shooting, rechtliche Situation?
Wenn jemand ein Foto-Shooting für Mode- oder Schmuckkataloge macht und den Amateur-Models dafür auch ein kleines Honorar und Anfahrtskosten bezahlt, müssen die das dann versteuern? Dürfen auch Hartz IV Empfänger sich so was dazu verdienen und müssen sie es dem Arbeits- oder Finanzamt melden?
4 Antworten
Sobald du was verdienst, musst du das rein rechtlich melden insbesondere als Hartzer. Der Freibetrag wo du was verdienen darfst, bevor dir was vom Hartz abgezogen wird ist glaube ich 150€. Das hat allerdings nichts mit Steuern zu tun, denn sobald du regelmäßige Einnahmen hast, betreibst du auch ein Gewerbe und das ist im Prinzip steuerlich anzumelden.
Ob du das versteuerst und meldest ist allerdings deine Entscheidung, denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn man solche Einnahmen in Gewinnerzielungsabsicht erzielt, muß sie grundsätzlich jede/r anmelden. Mit Hartz IV hat das nichts zu tun.
Also das Geld was du den Models gibt muss von dir nicht versteuert werden. Deine Gewinne musst du allerdings versteuern.
Ja, das sind Einnahmen und die müssen zumindest angegeben werden.
Auch wenn der Fotograf das nur privat und nicht beruflich macht?
Sobald sog. Gewinnerzielungsabsicht dahintersteckt, ist es nicht mehr "privat".
Diese Gewinnerzielungsabsicht läßt sich auch vermuten, wenn es häufiger vorkommt.
Auch wenn der Fotograf das nur privat und nicht beruflich macht?