Befreiung von der Rentenversicherungspflicht was tun?

3 Antworten

Von Experte MinijobZentrale bestätigt

Es wäre ziemlich unklug von dir, wenn du dich wegen den 3,6% Pflichtbeitrag von der Rentenversicherung befreien lassen willst :-((

Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter mit dem Link hier: auf diese Ansprüche auf das volle Leistungspaket in der Rentenversicherung würdest du verzichten:

  • Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
  • Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.
  • Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
  • Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.

Dabei sind die Wartezeiten die wichtigste Leistung für dich: bei der gesetzlichen Rentenversicherung benötigst du für spätere Leistungen in der Regel mind. 5 Jahre Wartezeit, wobei du diese dann z.B. in der Ausbildung schneller erreicht hast.

Eine Befreiung von der RV-Pflicht macht evtl. nur Sinn bei einem Verdienst unter 175€ mtl. Bruttolohn wegen dem Mindestbeitrag: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

Gruß siola55

PS: Entrichtet eigentlich dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich? https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es nur vorübergehend ist, kannst du auf die Rentenversicherung verzichten. Später wenn du eine Ausbildung machst und einen ordentlichen Job hast, zahlst du so oder so in die Rentenversicherung ein.

Prinzipiell kann sich jeder Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlt nur der Arbeitgeber seinen Pauschbeitrag zur Rentenversicherung, du zahlst aber keinen Eigenanteil. Wenn du dich dazu entscheidest dich nicht befreien zu lassen, fließen deine Beiträge mit in deine gesetzliche Rente, die Zeit in der du als Minijobber tätig warst wird also auf die Wartezeit bis zur Altersrente angerechnet und was du eingezahlt hast, erhöht deinen Rentenertrag


Einzelfahrer  12.07.2021, 16:13

Völlig richtig! Man sollte aber berücksichtigen, dass der Effekt auf die Rentenhöhe minimal ist, wirklich sinnvoll ist es m. E. nur, wenn noch Beitragszeiten fehlen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erhalten.

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siola55  13.07.2021, 08:30
@Einzelfahrer

Wobei der Rentenzuwachs fast keine Rolle spielt, jedoch die frühere Erüllung der 5 Jahre Wartezeit um so wichtiger ist für evtl. Leistunen von der DRB!

Ohne die 5 Jahre Wartezeit können ja noch keine Leijm

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siola55  13.07.2021, 07:08

Sehr klug von dir - du machst deinem Namen alle Ehre ;-))

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