Minijob Sozialhilfe ...?


01.01.2020, 16:08

mache ein projekt

was bedeuten die wörter

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder verdienst wird angerechnet.

Frei sind 100 Euro.

Aber abgezogen wird nichts


apfel696969 
Beitragsersteller
 18.07.2019, 13:22

auch bei 450 basis?

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Er darf 100€ Venedienern ist Anrechnung s frei würdes er 450€ verdinen würde das amt für ihn 350€ abziehen als würde das Geld beir ihm fehlen!

Aber erkundige dich mal im amt wie das mit einem Ferienjob ist da kann-das auch etwas anders sein wen man unter einer bestimmten summe bleibt!

Wen er eine ehrenamtliche arbeit machen würde stattdessen darf-er ca 200€ Anrechnung s frei behalten!


isomatte  18.07.2019, 19:35

Es würden keine 350 € bei 450 € Bruttoeinkommen angerechnet !

450 € Bruttoeinkommen = 170 € Freibetrag nach § 11 b SGB - ll, nachzulesen im Internet.

Würde er die 450 € dann Netto ( ohne Abzüge ) auf sein Konto bekommen, blieben nach Berücksichtigung der 170 € Freibetrag max.280 € und nicht 350 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

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Bislang bezahle ICH (und die anderen Steuerzahler) den gesamten Lebensunterhalt eurer Familie, also euer Essen, Trinken, Kleidung, Strom, Miete,...

Wenn eure Familie SELBST Einkommen hat, weil ein Familienmitglied arbeitet und Geld verdient, dann muss ICH (und die anderen Steuerzahler) nicht mehr so viel Geld an euch abgeben, weil ihr einen kleinen Teil von eurem Lebensunterhalt SELBST bezahlen könnt.

So wie jeder normale Arbeitnehmer von seinem Gehalt sein Essen, Trinken, Kleidung, Strom, Miete,... bezahlt.

In der Praxis bedeutet das, dass deine Eltern etwas weniger „Sozialhilfe“ bekommen, weil ein Teil deines Gehalts angerechnet wird für euren Lebensunterhalt. Es wird also erwartet, dass du einen Teil von deinem Gehalt an eure Haushaltskasse abgibst.

Wäre ja auch nicht wirklich gerecht, wenn DU dein ganzes Gehalt wie Taschengeld verdaddeln könntest, während ICH und die anderen Steuerzahler von UNSEREM Gehalt DEINEN gesamten Lebensunterhalt bezahlen müssten.

Ich kann aber gut verstehen, dass das aus deiner Sicht - als Jugendlicher - unfair wirkt, dass andere Jugendliche fürs Taschengeld jobben, während du teilweise zum Lebensunterhalt deiner Familie beitragen musst, wenn du arbeitest.

Für dich - als Jugendlicher - ist tatsächlich etwas unfair, denn du kannst ja nichts dafür, dass deine Eltern nicht arbeiten und ihr auf Sozialhilfe angewiesen seid.

Aber es wird ja nicht dein gesamtes Gehalt angerechnet, sondern nur ein Teil - den Rest kannst du für dich wie Taschengeld verwenden.

Alles Gute für dich!

Dein Vater erhält ja dann für dich dementsprechend auch Sozialleistungen, deshalb wird dein Erwerbseinkommen nach Berücksichtigung von Freibeträgen ( ab 15 Jahren) nach § 11 b SGB - ll auf deinen eigenen Bedarf angerechnet und deine Leistungen die dein Vater für dich bekommt dementsprechend gekürzt.

Du würdest dann also deinen Lohn vom AG - ( Arbeitgeber ) auf dein Konto bekommen, dass Jobcenter könnte also davon nichts abziehen, aber dein Vater bekommt dann eben weniger oder auch gar nichts mehr für dich und du musst es ihm dann im Normalfall aus deinem Einkommen dann selber zahlen, es sei denn ihr findet eine andere Regelung.

Die ersten 100 € vom Bruttoeinkommen wäre dein Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du angenommen monatlich 450 € Brutto laut Arbeitsvertrag verdienen und diese dann ohne Abzüge ( Netto ) auf dein Konto bekommen, dann läge dein Freibetrag bei 170 € ( die wären dann deine ) die würden theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, dass wären dann bei 450 € Brutto = Netto 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Diese würden dir dann wie dein Kindergeld usw.auf deinen Bedarf angerechnet und du müsstest diese 280 € deinen Vater für deinen Bedarf dann selber zahlen, am Ende blieben dir dann nur deine Freibeträge von angenommen 170 e.

Wenn du weiterhin zur Schule gehst, dann such dir aus dem Internet mal ,, ALG - 2 Ferienjob ", da darfst du nämlich pro Jahr in den Ferien in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf dazuverdienen, diese 4 Wochen kannst du auch auf mehrere Ferien verteilen.

Würdest du mehr als nur 1200 € in den Ferien verdienen, dann würde auf den übersteigenden Betrag wieder die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll gelten.

Wenn er Leistungen für dich bezieht dann wird dein Geld angerechnet. 100 Euro hast du Frei, alles darüber wird zu 80% angerechnet.


isomatte  18.07.2019, 19:41

Das ist so pauschal gesehen nicht korrekt !

Würde nur bei einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 450 € Brutto gelten, da wäre deine Antwort korrekt.

Denn diese 80 % Anrechnung über den 100 € Grundfreibetrag wäre bei mehr als 450 € Brutto nicht mehr korrekt, sondern 20 % Freibetrag ab 100 € - 1000 € Brutto und 10 % Freibetrag ab 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto.

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isomatte  19.07.2019, 13:05
@JobcenterTycoon

Mit deiner Antwort wird der FS - ler und die meisten die es lesen und keine Ahnung davon haben nicht konkret wissen was damit gemeint ist, deshalb sollte man sich dann zumindest die Zeit nehmen es etwas genauer zu erklären, erspart Nachfragen und hilft dann nicht nur den FS - ler weiter.

Es geht nämlich nicht daraus hervor von was es Freibeträge gibt und von wo sie abgezogen werden, also nicht das die Freibeträge vom Bruttoeinkommen ermittelt werden und diese dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen werden.

Macht nämlich auch einen Unterschied ob man sich bei einem Minijob von der Zuzahlung zur RV - befreien lässt oder nicht, wenn nicht, dann würde es mit deinen 80 % Anrechnung über den 100 € Grundfreibetrag auch schon nicht stimmen, weil man dann nicht Brutto = Netto aufs Konto überwiesen bekommen würde.

Verstehst du was ich damit sagen möchte ?

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