Unterhalt trotz 450€ Minijob?
Ich bin Empfängerin von Hartz 4. Mein Sohn würde gerne minijobben. Jetzt nun meine Frage. Mit dem Vater habe ich keinen Kontakt und deshalb bekomme ich unterhalt vom Amt. Von Jobcenter habe ich auch Geld und Kindergeld auch nun meine Frage wird dann was abgezogen? Lohnt es sich überhaupt wenn mein Sohn arbeiten geht? P.S er geht noch zur Schule Realschule. Hat jemand damit Erfahrung ?
5 Antworten
Mit Unterhalt vom Amt meinst du sicher den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, der bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres gezahlt werden kann ?
Ab der Vollendung des 12 Lebensjahres müssen aber bestimmte Voraussetzungen vorliegen, da müsstest du z.B. min. ein monatliches Bruttoeinkommen von 600 € haben oder dein Sohn dürfte keinen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben.
Solltest du also UVG - vom Jugendamt bekommen und er besucht noch eine allgemeinbildende Schule, dann würde sein Einkommen nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Würde das nicht der Fall sein, dann würde das Einkommen zu 50 % auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, bei Azubis mit einer Vergütung bleiben pauschal 100 € Freibetrag und Werbungskosten von 83,33 € ohne Anrechnung und vom übersteigenden Netto würden dann 50 % angerechnet.
Ab dem 15 Lebensjahr gelten beim Jobcenter die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, vom Bruttoeinkommen wären das zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Würde er also angenommen monatlich 450 € Brutto verdienen und dann auch Netto ohne Abzüge aufs Konto bekommen, dann stünde ihm ein Freibetrag von 170 € zu, dieser würde dann vom Jobcenter theoretisch von den 450 € Netto abgezogen und ergibt dann voraussichtlich 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen und die würdest du dann zumindest theoretisch weniger vom Jobcenter bekommen.
Dein Sohn müsste dir diese dann im Regelfall aus seinem Einkommen selber zahlen und ihm blieben dann theoretisch nur diese 170 € Freibetrag für sich selber.
Diese 280 € die dann zumindest theoretisch von seinem Bedarf abgezogen würden, könnten sich auch verringern, denn wie gesagt, ggf.würde dann ja sein Einkommen teilweise auf das UVG - vom Jugendamt angerechnet, somit würde er dann ja weniger Einkommen als vorher vom Jugendamt bekommen, demnach würde sein Bedarf dann ja ansteigen.
Wenn er weiterhin die Schule besucht, dann such dir aus dem Internet mal folgendes ,, ALG - 2 Ferienjob " und lies einmal nach was dein Sohn in einem Ferienjob dann ohne Anrechnung auf seinen Bedarf pro Jahr dazu verdienen könnte.
Sofern dein Sohn immer 450€ dazu verdient , darf er 170€ behalten , die Restlichen 280€ werden angerechnet.
Erstmal vorweg , das Jobcenter hat mit dem Lohn nichts zutun.
Du bekommst für dich und deinen Sohn jeweils den Regelsatz und die Kosten für die KDU ( Miete , Gas ).
Sobald dein Sohn die 450€ erarbeiten geht , werden die oben genannten 280€ vom Leistungsanspruch abgezogen ( angerechnet ).
kurze Rede - langer sind : 170€ sind dann mehr in der Kasse.
Lohnt es sich überhaupt wenn mein Sohn arbeiten geht?
arbeiten lohnt sich immer ;-)
Der Sohn hat bei einem Minijob einen Freibetrag von mindestens 100 € und maximal 170 €.
Der Rest wird leider von seinem ALG 2 abgezogen = darauf angerechnet.
Klar wird das Geld angerechnet. 100€ sind erstmal anrechnungsfrei.
Jeder Euro über den 100€, davon musst du 80 Cent abgeben. Also bei 450€ Verdienst bleiben dir dann 170€.
Der Arbeitgeber zieht es nicht ab, dass Amt überweist dann weniger Geld.
Hier auch nicht hoffen, dass das Amt es nicht merkt. Die kommen dahinter und dann wird es richtig unangenehm.
Ja das wird angerechnet, dir bleiben 100 euro über.
Nein, der Rest geht nicht ans Jobcenter!
Du bekommst einfach weniger vom Jobcenter,
Nur die 100€? Und der rest geht dann an das Jobcenter? Muss er es dann den Arbeitgeber sagen oder wie läuft es?
Nur die 100€? Und der rest geht dann an das Jobcenter? Muss es es dann den Arbeitgeber sagen oder wie läuft es? Wird mir dann noch was abgezogen?