Minderjährigenhaftung Jobcenter?
Hallo zusammen,
Ich habe heute ein Brief von der Familienkasse bekommen, das ich eine Minderjährigenhaftung erheben kann. Ich muss dazu ein Formular ausfüllen mit meinem Vermögen usw. Ich habe derzeit circa 200 Euro auf dem Konto, muss ich jetzt meinen Kontostand an dem Tag angeben, an dem ich 18 wurde oder den jetzigen? Weil an dem Tag, als ich 18 wurde, war nicht mehr als 10 Euro drauf.
LG
4 Antworten
§ 1629a BGB - Beschränkung der Minderjährigenhaftung - dejure.org
beschränkt sich auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes
.... Vermögen zum Zeitpunkt des 18. Geburtstag
Ausschlaggebend ist das Vermögen ab Vollendung des 18 Lebensjahres.
Sollte man im Paragraf 1629 a BGB - auch so nachlesen können.
Was hat das Jobcenter mit der Familienkasse zu tun, und worum geht es konkret?
Minderjährigenhaftung 'erhebt' man nicht. Allenfalls unterliegt man ihr.
Vermutlich ist hier die Einrede der Minderjährigenhaftung gemeint, die man tatsächlich erheben kann.
Dabei geht es erst einmal darum, ob du überhaupt für den Lebensunterhalt deiner Eltern und Geschwister haften KANNST. Und du kannst immer nur deinen AKTUELLEN Kontostand benennen. Was nützt dir Geld, das du vielleicht längst nicht mehr auf dem Konto hast?