Minderjährigenhaftung Jobcenter?

4 Antworten

Ausschlaggebend ist das Vermögen ab Vollendung des 18 Lebensjahres.

Sollte man im Paragraf 1629 a BGB - auch so nachlesen können.

Was hat das Jobcenter mit der Familienkasse zu tun, und worum geht es konkret?

Minderjährigenhaftung 'erhebt' man nicht. Allenfalls unterliegt man ihr.

Vermutlich ist hier die Einrede der Minderjährigenhaftung gemeint, die man tatsächlich erheben kann.

Dabei geht es erst einmal darum, ob du überhaupt für den Lebensunterhalt deiner Eltern und Geschwister haften KANNST. Und du kannst immer nur deinen AKTUELLEN Kontostand benennen. Was nützt dir Geld, das du vielleicht längst nicht mehr auf dem Konto hast?