Mietwohnung wird verkauft was passiert mit Mieter?
Hallo,
Ich wollte mal wissen wie das so Rechtlich aussieht wenn die Wohnung in der ein Mieter über 10 Jahre dort wohnt verkauft wird vom Eigentümer muss der Mieter dann ausziehen und sich eine neue Wohnung suchen ?? Ist das Rechtens?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Kauf bricht nicht Miete ist Gesetz. BGB § 566
Heißt der neue Eigentümer/Vermieter muß den bestehenden Mietvertrag übernehmen.
Der neue Vermieter könnt wegen Eigenbedarf kündigen. Kündigungsfrist 9 Monate, wenn vertraglich nicht länger vereinbart.
War die Wohnung schon eine ETW als sie angemietet wurde?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Du musst schriftlich vom neuen Eigentümer gekündigt werden. Das kann er erst, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Vielleicht solltest du dir das mal durchlesen:
https://eggerstedt-immobilien.de/hauskauf-mit-mietern-die-eigenbedarfskuendigung/
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen. Es kann aber auch sein das der neue Vermieter gar nicht kündigt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hydraulikbagger/1502959522750_nmmslarge__17_70_519_519_241a58fcb08b6c4ba2be3d00bb5663fd.jpg?v=1502959525000)
Nein, der Mieter wird normalerweise mit verkauft.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GrayWolf/1518611322317_nmmslarge__28_61_522_522_f513689f9c76975e298904101361e1c4.jpg?v=1518611322000)
Nein, laufende Mietverträge werden übernommen, für den Mieter ändert sich am Mietverhältnis erstmal nichts.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja aber was ist wenn der Eigentümer das an die Stadt verkauft also als Gründstück ich weiß leider nicht an wenn es verkauft werden soll
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GrayWolf/1518611322317_nmmslarge__28_61_522_522_f513689f9c76975e298904101361e1c4.jpg?v=1518611322000)
Das ist egal, an wen es verkauft wird. Wie gesagt, an den bestehenden Verträgen ändert sich gar nichts, die laufen ganz normal weiter. Der Käufer übernimmt nicht nur das Gebäude, sondern auch die Verträge.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Was ist wenn der neue Käufer wegen Eigenbedarf es für sich beansprucht?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GrayWolf/1518611322317_nmmslarge__28_61_522_522_f513689f9c76975e298904101361e1c4.jpg?v=1518611322000)
Wegen Eigenbedarf kann immer gekündigt werden, allerdings wohl eher nicht, wenn es an die Stadt verkauft wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Toni2023/1684157666736_nmmslarge__0_0_122_122_81af74a0b90e87602d55789e05a9585f.jpg?v=1684157667000)
Egal, wer der Käufer ist, gilt das, was die User hier geschrieben haben.
Ja war sie was ist wenn die Wohnung für sich selbst beansprucht wurde dann hat man also 9 Monate Zeit ja? Muss Mann das vorher schriftlich erhalten?