Mietwohnung wird verkauft was passiert mit Mieter?

3 Antworten

Kauf bricht nicht Miete ist Gesetz. BGB § 566

Heißt der neue Eigentümer/Vermieter muß den bestehenden Mietvertrag übernehmen.

Der neue Vermieter könnt wegen Eigenbedarf kündigen. Kündigungsfrist 9 Monate, wenn vertraglich nicht länger vereinbart.

War die Wohnung schon eine ETW als sie angemietet wurde?


Slingverin2 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 16:00

Ja war sie was ist wenn die Wohnung für sich selbst beansprucht wurde dann hat man also 9 Monate Zeit ja? Muss Mann das vorher schriftlich erhalten?

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anitari  25.07.2024, 16:22
@Slingverin2

Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen. Es kann aber auch sein das der neue Vermieter gar nicht kündigt.

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Nein, der Mieter wird normalerweise mit verkauft.

Nein, laufende Mietverträge werden übernommen, für den Mieter ändert sich am Mietverhältnis erstmal nichts.


Slingverin2 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:58

Ja aber was ist wenn der Eigentümer das an die Stadt verkauft also als Gründstück ich weiß leider nicht an wenn es verkauft werden soll

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GrayWolf  25.07.2024, 15:59
@Slingverin2

Das ist egal, an wen es verkauft wird. Wie gesagt, an den bestehenden Verträgen ändert sich gar nichts, die laufen ganz normal weiter. Der Käufer übernimmt nicht nur das Gebäude, sondern auch die Verträge.

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Slingverin2 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 16:02
@GrayWolf

Was ist wenn der neue Käufer wegen Eigenbedarf es für sich beansprucht?

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GrayWolf  25.07.2024, 16:19
@Slingverin2

Wegen Eigenbedarf kann immer gekündigt werden, allerdings wohl eher nicht, wenn es an die Stadt verkauft wird.

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Toni2023  25.07.2024, 17:24
@Slingverin2

Egal, wer der Käufer ist, gilt das, was die User hier geschrieben haben.

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