Mietwohnung übernommen - Wer muss die Küche abbauen?
Hatte bei Einzug die Küche des Vorgängers erworben. Wer muss bei Auszug die Küche abbauen und ggf entsorgen? Soweit ich weiß, muss bei Auszug die Wohnung in dem ursprünglichen Zustand verlassen werden!?
4 Antworten
Wenn sie nicht mehr gebrauchsfähig ist , dann musst du sie entsorgen, sie ist ja dein Eigentum. Sollte die Küche noch brauchbar sein , dann einige dich mit Vermieter oder Nachmieter.
Das musst du mit dem Vermieter abklären.
Es müsste im Mietvertrag stehen, ob die Küche zur Wohnung gehört oder eben Eigentum des Mieters wäre.
So, wie es sich anhört, hat der Vormieter die Küche gekauft und sie dir weitergegeben, Damit bist damit auch für die Entsorgung/Weitergabe verantwortlich.
Wenn du due Küche vom Vormieter übernommen hast, musst du dich natürlich auch um den Rückbau kümmern wenn du ausziehst - oder dem nachmieter überlassen
Wenn sie der Vermieter nicht haben möchte, mußt Du sie entsorgen.
Sie ist Eigentum vom Mieter. Zieht er aus muß er sie mit nehmen oder entsorgen.
Stimmt. Weil er sie erworben hat.