Übernahme der Küche bei Auszug?
Hallo zusammen,
ich habe eine Küche bei Einzug in die Mietwohnung übernommen für 500 Euro. Wenn ich jetzt ausziehe muss mir dann der neue Mieter die Küche abnehmen oder kann der sagen er will sie nicht und es ist dann mein Problem diese zu entsorgen? In der Zwischenzeit hat auch der Eigentümer der Wohnung gewechselt das heißt dieser hatte natürlich mit dem "Küchendeal" bei Einzug nichts zu tun.
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/odine/1611234852379_nmmslarge__0_0_771_771_6b0025deac5141b80f9d0f5ac19925c3.jpg?v=1611234853000)
Müssen muss der neue Mieter das nicht.
Der Vermieter hat damit auch nichts zu tun, es ist also dein Problem - entweder macht es der neue Mieter, oder du kannst/musst die Küche entsorgen, wenn Mieter oder Vermieter das fordern.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Havenari/1550832190763_nmmslarge__13_200_1406_1406_1b25dc67f5227c635594e342b4ac288d.jpg?v=1550832191000)
Der neue Mieter muss gar nichts, mit dem hast du nichts zu schaffen.
Wenn der Vermieter einverstanden ist, kannst du die EBK in der Wohnung lassen. Eventuell spielt er auch dabei mit, dass der Nachmieter eine Ablöse zahlen muss. Ist der Vermieter nicht einverstanden, muss das Zeug raus.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
müssen nein
können ja
dann auf einen reellen Übernahme Preis einigen , unbedingt kurzen Kaufvertrag ( wie gesehen als Klausel aufnehmen) aufsetzen und beide Parteien (Käufer und Verkäufer unterschreibt mit Datum)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, muss er nicht. Wenn du aber einen Nachmieter stellst, kannst du das zur Bedingungen machen und denjenigen als Nachmieter vorschlagen, der dir die Küche abkauft.
Wenn du keinen Nachmieter stellst kannst du höchstens versuchen, da einen Deal mit dem Vermieter zu machen.
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Die Küche ist nicht Bestandteil der Mietsache, sondern dein Eigentum.
Du kannst mit dem Nachmieter verhandeln, aber zwingen kannst du ihn zur Übernahme nicht.
Der Vermieter hat sehr viel damit zu tun, ihm gehört nämlich die Wohnung. Wenn er sie ohne EBK vermieten will, dann muss das Ding raus.