Wer muss den defekten Geschirrspüler entsorgen?
Mein Geschirrspüler ist seit einigen Jahren defekt. Als ich den Schaden damals meinem Vermieter meldete, meinte er: Der Geschirrspüler ist Mietersache. Wenn Sie einen neuen wollen, müssen Sie den schon selber kaufen. Zur Info: Ich hatte bei Einzug die Wahl: Geschirrspüler oder Schubladenschrank und entschied mich für Ersteres.
Ich habe den Geschirrspüler nie ersetzt. Jetzt steht mein Auszug bevor, weil ich den Mietvertrag gekündigt habe. Ich hatte dem Vermieter angeboten, im Zuge des neuen Bodens, der in der Küche verlegt werden soll, zusammen mit dem Bodenverleger zum Wertstoffhof zu bringen. Aufgrund meiner Kündigung will der Vermieter mit dem Verlegen des Küchenbodens bis nach meinem Auszug zu warten.
Damit entfällt für mich die Möglichkeit, den Geschirrspüler mit geringem Aufwand zu entsorgen.
Meine Frage: bin ich überhaupt verpflichtet, den defekten Geschirrspüler zu entsorgen oder muss das der Vermieter erledigen?
Danke im Voraus für Eure Einschätzung!
4 Antworten
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Es gibt hier 3 Möglichkeiten:
- Der Geschirrspüler ist Teil der Mietsache und wurde auch mitvermietet.
- Der Geschirrspüler steht zwar im Eigentum des Vermieters, wurde aber nicht mitvermietet, sondern dir nur untengeltlich überlassen.
- Der Geschirrspüler steht in deinem Eigentum.
Nur im Falle von 3. oder wenn du dich vertraglich ausdrücklich dazu verpflichtet hättest müßtest du den Geschirrspüler entsorgen, andernfalls kannst du ihn bei Auszug einfach in der Wohnung lassen.
3. Dürfte i.d.R. jedoch nur der Fall sein, wenn bei Übergabe bereits fest stand, daß du den Geschirrspüler am Ende der Miete der Wohnung mitzunehmen hast; oder eine ausdrückliche dahingehende Vereinbarung besteht. Das klingt jetzt hier eher nicht so.
Vermutlich ist hier sogar 1. der Fall und der Vermieter hätte den defekten Geschirrspüler auf seine Kosten reaprieren oder austauschen müßen.
Ließ am Besten nochmal, ob dazu irgendwas im Mietvertrag steht.
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Sonst käme noch in Betracht, daß du dich durch die Abreden, die du später mit dem Vermieter getroffen hast, dazu verpflichtet hast, den Geschirrspüler zu entsorgen bzw. aus der Wohnung zu entfernen. Dazu müßte eine derartige Vereinbarung allerdings mit Rechtsbindungswillen getroffen worden sein.
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So oder so würde ich ihn erstmal einfach stehen lassen, sagen, daß seie nicht dein Problem und schauen wie der Vermieter reagiert.
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Das kommt darauf an. In dem Fall klingt es so als hättest du den Geschirrspüler beim Einzug bekommen. Damit dein EIgentum, deine Verantwortung.
Wenn der Geschirrspüler aber nur teil der Einrichtung ist dann ist es Sache des vermieters und hätte durch den auch ersetzt werden müssen.
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Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe bei Einzug (Erstbezug bei Neubau) die Wohnung mit Einbauküche gemietet und hatte die Wahl: Geschirrspüler oder Schubladenschrank ( der steht noch im Keller und könnte jederzeit ausgetauscht werden). Deshalb dachte ich ja auch, dass der Geschirrspüler Vermietersache sei und habe mich damals vom Vermieter einschüchtern lassen.
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Käme jetzt drauf an wie die Eigentumsverhältnisse genau sind. Hat er dir den Geschirrspüler geschenkt/verkauft, damit wäre er dein Eigentum, dann kann er verlangen das du ihn beim Auszug aus der Wohnung entfernst. Ist er weiterhin in seinem Eigentum und er hat ihn dir lediglich unentgeltlich zur Verfügung gestellt dann kannst du ihn in der Wohnung lassen.
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Danke für Deine Antwort. Siehe Sachverhalt in meiner obigen Antwort....