Mietwohnung ohne Oberboden?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Wohnung gemietet, die noch saniert wird.
Die Genossenschaft verlegt keine Oberböden.
Nun musste ich wegen den Böden und Küche zweimal in die Wohnung.
Dabei stellt der Bodenleger( Profi) fest, dass die Nivilierfläche grosse Risse ausweist und er darauf keinen Boden verlegen kann( Haftung etc)
Daraufhin informierte ich die Firma darüber.
Dann kam ein Anruf der zuständigen Mitarbeiterin, der filmreif war.
was mir einfällt mich einzumischen blabla und ich könne ja kulanterweise ihrerseits zurücktreten?!
Ganz nebenbei wurde Feuchtigkeit im Abstellraum festgestellt in dem sich die Elektroverteilung befindet.
Der Vertrag beginnt am 15.12.
Nun werde ich wahrscheinlich nicht mehr vor dem 15.12. Also erst zur Übergabe mit der Dame in der Wohnung sein.
Bitte um Verhaltens/ Handlungsvorschläge.
Daraufhin informierte ich die Firma darüber.
Welche Firma?
Wohnungsbaugebossenschaft
7 Antworten
Wenn das vertraglich so vereinbart ist braucht der Vermieter keinen Oberboden zu stellen. Anderslautende gesetzliche Vorschriften gibt es nicht.
Worüber man sich allenfalls streiten kann ist, ob eine solche Vereinbarung in AGB getroffen werden darf oder einer einzelvertraglichen Vereinbarung bedarf.
Nur muss der Estrich dann zum Verlegen eines Oberbodens geeignet sein. Wenn der das nicht ist, ist der Zustand mangelhaft und vom Vermieter mangelfrei herzustellen.
Was Du tun kannst?
Den Vermieter auffordern, bis zur Übergabe einen mangelfreien Zustand herzustellen.
Knifflig ist, was man denn als Konsequenz androhen soll für den Fall, dass der Zustand nicht mangelfrei ist.
Ich rate insofern zur Beratung durch einen Mieterverein.
Aus meiner Sicht jedenfalls dürfte der Mieter sich bei Unbewohnbarkeit der Mietsache übergangsweise eine Ersatzwohnung suchen.
Wenn der Vermieter keinen Belag stellt, muss aber die Beschaffenheit des Bodens so sein, dass er einen verlegen kann. Das ist hier wohl nicht der Fall.
Dein Anruf hat übrigens gezeigt, dass man sowas nicht telefonisch machen sollte. Schreib denen einen Brief (auch keine Mail) mit der Bedenkenanzeige des Handwerkers und fordere die auf, dass bis zum Mietbeginn in Ordnung zu bringen.
Wenn der Vermieter keine Beläge stellt, dann muss zumindest gewährleistet werden, dass der Untergrund des Bodens so beschaffen ist, dass einer verlegt werden kann.
Der Estrich, bzw. die Ausgleichsmasse ist ein fester Teil des Gebäudes. Hier ist der Vermieter gefordert.
Das gleiche gilt auch für den nassen Abstellraum. Hast Du das dem Vermieter gemeldet?
Die Risse im Ausgleich können übrigens unbedenklich sein. Solange da keine lockeren "Schalen" liegen, lässt sich das eigentlich mit einer Spachtelmasse reparieren.
Ich würde der Dame mitteilen, dass die Genossenschaft und Du einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen habt und Du einen Anspruch auf eine bezugsfertige Wohnung hast. Wie sie das Deichseln ist Dir dabei egal. Ersatzweise stellst Du den notwendigen Hotelaufenthalt + Unterstellung & Transport Deines Mobiliars in ein Storage in Rechnung. Weiter auch etwaige vorgestreckte Kosten (beauftragte Handwerker, Umzugsunternehmen oder andere).
Doch, der Vermieter muss einen Bodenbelag bezahlen. Der kann dir nicht den nackten Eßtrich anbieten, da muss was drüber.
Es kann aber das Allerbilligste sein, so Plastikschindeln oder so. Aber irgendwas muss er dir geben.
Bemühe bitte doch erst einmal Google, bevor Du so ein Falschwissen verbreitest.
Einzug in die Mietwohnung - die Wohnung hat keinen Bodenbelag (promietrecht.de)
Auf welcher Rechtsgrundlage, außer dem Mietvertrag, sollte ein Vermieter verpflichtet sein Bodenbelag zu stellen?
Weiß ich nicht, aber ist so, hatte den Fall schon mehrmals.
Ich denke, es hängt mit der Definition einer Wohnung zusammen. Dass die nicht nackten Eßtrich hat.
Google doch bitte erst einmal bevor du sowas schreibst. Du redest dich hier um Kopf und Kragen, hast aber unrecht.
Die Definition einer Wohnung sagt nur was über einen in sich abgeschlossenen und abgetrennten Raum, der auch über eine Kochstelle verfügen muss, aber nichts über Ausstattungen.
Immer mehr Wohnungen werden ohne Bodenbelag und ohne Tapeten (erfolgreich) vermietet.
Vermieter argumentieren dann, dass sich Mieter nach ihrem eigenen Geschmack die Wohnung ausstatten können.
In den Mietverträgen ist dann festgehalten, dass die Wohnung ohne Bodenbelag und Tapete vermietet wird. Aber niemand wird ja gezwungen, so einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Nein, muss er nicht, solange das vertraglich so vereinbart ist. Sowas kommt ab und zu mal vor, genauso wie Wohnungen ohne Tapeten.