Mietvertrag unterschrieben, jetzt plötzlich arbeitslos?
Ich bin noch in der Ausbildung und werde vermutlich nächste Woche gekündigt, weil ich heute die Probezeitprüfung leider komplett verhauen habe. Letzte Woche habe ich allerdings einen Mietvertrag unterschrieben. Mein Vater hat die Bürgschaft von zwei Monatsmieten übernommen. Wenn ich jetzt tatsächlich gekündigt werde, habe ich dann eventuell Anspruch auf Wohngeld, bis ich eine neue Ausbildung oder einen Job habe? Also, kann ich die Wohnung definitiv behalten?
3 Antworten
Der Mietvertrag ist unterschrieben. Jetzt kommt es nur noch darauf an, wie und dass Du die Miete regelmäßig bezahlst. Deine allererste Sorge sollte jetzt also die Jobsuche sein und Du wirst was finden. Da bin ich überzeugt.
Während Deiner Ausbildung und im Alter bis zu 25 Jahren, sind Deine Eltern sowieso noch für Dich zuständig. Ob Du Wohngeld oder sonstige Unterstützung neben dem Arbeitslosengeld bekommst, hängt also davon ab, wie Deine Eltern aufgestellt sind.
Such Dir als erstes eine Arbeit und als zweites eine neue Ausbildung ab Herbst. Vielleicht kann man beides verknüpfen, also erst einmal jobmässig wo anfangen und dann bei dem Betrieb eine Ausbildung beginnen. Es ist nicht so, dass durch Corona plötzlich nichts mehr geht. Es gibt, auch dadurch bedingt, Branchen, die boomen und in denen immer wieder Leute gesucht werden:
Krankenhäuser
Pflege
Lebensmittelhandel
Bauhandwerk
um nur ein paar zu nennen.
Wenn du die Wohnung bereits hattest, als du arbeitslos wurdest (auch wenn das noch in der Zukunft liegt), kannst du AlG 2 beantragen, so lange du noch keine Anschlussbeschäftigung hast.
Das JobCenter kann dich nicht zwingen, die Wohnung aufzugeben.
Natürlich muss diese deiner Situation "angemessen" sein.
Hat auch der Vermieter unterschrieben? Ja, dann kannst du die Wohnung tatsächlich bekommen und halten, ja da mußt du mal schauen, wie das JobCenter das übernimmt.
Aus dem Anstellungsverhältnis raus doch eher ALG1, oder?