Mietverhältnis fristlos kündigen?

Norina1603  12.10.2024, 11:31

Hättest Du denn eine andere/neue Wohnung, falls der Vermieter Deinem Begehren entspricht?

Dingelwopper 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 11:42

Ich gehe fürs erste zurück in mein Elternhaus. Das ist in meiner momentanen Lage erstmal das Beste.

4 Antworten

Hallo Dingelwopper,

Ich gehe fürs erste zurück in mein Elternhaus. Das ist in meiner momentanen Lage erstmal das Beste.

Dann solltest Du mit dem Vermieter sprechen, bei dem Mangel an Wohnungen, sollte es nicht schwer sein einen Nachmieter zu finden! Evtl. kannst Du auch selber für einen Nachmieter sorgen und den dem Vermieter vorschlagen, ob der ihn nimmt ist allerdings nicht immer gesagt!

Dar du den Vermieter nicht für den Konsum deiner Mitbewohner verantwortlich machen kannst und auch nicht für deine Risiken, die sich für dich aus deiner eigenen Suchterkrankung ergeben, ergibt sich hier natürlich auch nicht das Recht auf eine fristlose Kündigung eures Mietverhältnisses.


Dingelwopper 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 10:38

Habe nebenbei mal etwas recherchiert und bin hier drauf gestoßen,

Nach § 543 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) können Sie das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn Ihnen die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. In Ihrem Fall könnte dies durch die Situation in der Wohngemeinschaft gegeben sein, sofern der Drogenkonsum der Mitbewohner Ihnen nachweislich schadet und Ihre Gesundheit gefährdet.

JeanMarie50  12.10.2024, 10:43
@Dingelwopper

Es liegt hier keinerlei Verschulden des Vermieters vor. Ich sehe nicht, wie man das hier zur Anwendung bringen könnte. Aber he, ich bin kein Anwalt und kann hier keine Rechtsberatung leisten.

Aber vielleicht sollte du einfach mal persönlich mit deinem Vermieter reden und deine Situation schildern. Vielleicht findet sich eine einvernehmliche Lösung.

Dingelwopper 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 10:47
@JeanMarie50

Nun, durch den Konsum meines Mitbewohners bin ich gefährdet rückfällig zu werden und somit erneut in eine schwere Depression mit einhergehenden Suizidgedanken zu fallen. Wenn das nicht eine ausreichende Begründung für eine schwere Gefährdung meiner Gesundheit darstellt, weiß ich es auch nicht.

Danke dir trotzdem für deine Antworten.

JeanMarie50  12.10.2024, 10:51
@Dingelwopper

Aus deiner Sicht ist das durchaus verständlich, aber hier gilt ja nur die juristische Sicht. Und hier gilt am Ende auch immer, die Abwägung der Interessen beider Vertragspartner und der Fakt, in deinem Fall, dass der Vermieter hier keinerlei Verschulden oder Verantwortung trifft.

da kann ja der VM nichts dafür
und wenn du Alkoholiker bist verlangst du dann das Lidl und Co wären du einkaufst das der Alkohol aus dem Regalen geräumt wird weil die Gefahr eines Rückfalls besteht


Dingelwopper 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 11:44

Ach Schubi...

Was kann der Vermieter dafür?


Dingelwopper 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 11:46

Er billigt den Konsum meines Mitbewohners da diese befreundet sind.

anitari  12.10.2024, 12:31
@Dingelwopper

Das berechtigt dich trotzdem nicht zur fristlosen Kündigung. Ob Mieter Drogen konsumieren geht Vermieter schlicht nichts an bzw. können sie das nicht untersagen.