Darf man ein Mietverhältnis so kündigen?
hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis, fristlos und aus wichtigem Grund. Ich sehe mich dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen.
Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich Ihnen hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bei dieser Formulierung ist eine fristgerechte Kündigung wirksam falls die fristlose als nicht gerechtfertigt gewertet wird?
4 Antworten
Ohne den wichtigen Grund genau zu nennen, ist die fristlose Kündigung schon mal hinfällig.
Wenn es um eine Wohnung geht, ist die ganze Kündigung hinfällig, weil du keinen Grund aufführst, der eine Wohnungskündigung rechtfertigen würde.
Dann kannst du ganz normal, kündigen. Dachte kurzzeitig du seist eventuell der Vermieter.
Zusätzlich brauchst du dann auch noch einen Grund für die fristlose Kündigung, welcher im Sinne der Gesetze zugelassen sein muss. Den Grund muss man in der Kündigung nennen und erläutern. Außerdem muss man bei einer fristlosen Kündigung in den meisten Fällen vorher eine Abmahnung geschrieben haben.
Du hast keinen Grund, stimmts? Dann kannst du auch gleich fristgerecht kündigen.
Sie können als Mieter Ihr Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Heute z.B. zum 31.08.2020; dies tunlichst mit Einwurfeinschreiben.
Beiderseits müsste die FK begründet werden. Hier mangelt es daran. Deshalb ist sie unwirksam.
Sowohl als auch, beide müssten, wenn sie fristlos kündigen wollen, dies begründen. Ohne Begründung, egal wer kündigt, ist sie unwirksam.
Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich Ihnen hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Auch eine ordentliche Kündigung ist nur mit Begründung wirksam.
Wieso ist auch die fristgerechte hinfaellig?