Ich kann als Vermieter die VZ auch erhöhen, wenn die letzte BK Abr. ein Guthaben ausweist.
Diese Erhöhung muss ich aber begründen.
Wenn ich bereits im Vorfeld weiß, dass sich bestimmte Positionen erhöhen.
Dies wäre z.B.
Erhöhung von öffentlichen Gebühren. (Kanal, Müllabfuhr, Wasser)
Auch die VZ für Heizung kann ich erhöhen, da zu erwarten ist, dass diese höher ausfällt, weil z.B. Preisbremse wegfällt und die Mw.st. für Gas, Öl und Fernwärme von 7 auf 19% erhöht wurde.
Neue Positionen dazu kommen. z.B. Hausmeister