Ich kann als Vermieter die VZ auch erhöhen, wenn die letzte BK Abr. ein Guthaben ausweist.

Diese Erhöhung muss ich aber begründen.

Wenn ich bereits im Vorfeld weiß, dass sich bestimmte Positionen erhöhen.

Dies wäre z.B.

Erhöhung von öffentlichen Gebühren. (Kanal, Müllabfuhr, Wasser)

Auch die VZ für Heizung kann ich erhöhen, da zu erwarten ist, dass diese höher ausfällt, weil z.B. Preisbremse wegfällt und die Mw.st. für Gas, Öl und Fernwärme von 7 auf 19% erhöht wurde.

Neue Positionen dazu kommen. z.B. Hausmeister

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Wie hier schon geschrieben wurde.

Lass dir die BK- u. Heizungsabrechnung von 2023 geben.

Frage nach was alles über Verbrauch abgerechnet wird.

Wasser/Abwasser wird auch oft nach Verbrauch über die Heizkostenabrechnung abgerechnet.

Bei der Hzk.abrechnung solltest du m.M. nach mindestens 40% dazu rechnen. Schließlich fälllt die vom Staat gezahlte Preisbremse weg und seit April 2024 wurde auch die Mwst. wieder von 7 auf 19% angehoben.

Die größten Posten in der Abrechnung neben den Heizkosten sind Hausmeister, öffentliche Abgaben, Wasser, Aufzug.

Bei 90qm finde ich die Vorauszahlung zu gering.

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Wie Wikifreak bereits geschrieben hat, kann der Vermieter einen Einbehalt für noch nicht erstellte NK Abrechnungen einbehalten.

Hier dann eben für 2023 und 2024.

Den Rest muss er Dir auszahlen.

D.h. du setzt ihn eine Frist mit Einschreiben Rückschein.

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Hallo MiniMate,

oft steht beim Vermieter das finanzielle im Vordergrund.

Ich würde auch gleich erwähnen, dass die Eltern bürgen.

Dies erhöht sicher Eure Chancen bei der Wohnungssuche.

Oder deine Eltern stellen Dir gleich eine Bescheinigung aus, dass sie für Kaution und Miete bürgen.

Haben wir bei unserem Sohn auch gemacht.

Es reicht völlig aus, wenn einer von Euch den Mietvertrag unterschreibt und im MV steht die Wohnung wird mit 2 Personen belegt. Im MV selbst wird der Name des zweiten Mieters nicht genannt.

Trotzdem muss der Vermieter wissen wer sonst noch mit in der Wohnung wohnt.

Viel Glück beim Weitersuchen!

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