Hallo zusammen,
ich habe nochmals eine Frage zu meiner Mietkaution. Diese Betrug 920 Euro.
58qm Kellerwohnung 460 kalt. 120 Nebenkosten ( Gas,Wasser, Versicherung).
Aufenthalt vom Mitte August 23, bis 09.7.24.
Übergabeprotokoll war ohne Mängel. Nach Frage meinerseits zwecks Kaution, kam die Antwort vom Makler, das wir wie besprochen die Nebenkostenabrechnung von 2023 abwarten, ca. Oktober und dann je nach dem, etwas von der Kaution auszahlen. Im Mietvertrag steht>
§ 4 Kaution
1. Der Mieter verpflichtet sich, eine Kaution in Höhe von 920,00 € an dem Vermieter zu leisten. Die Kaution darf drei Nettomonatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten.
2. 2. Über die Kaution ist drei Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Betrag auch darüber hinaus zurückzubehalten. Der Mieter kann fällige Mietzahlungen nicht mit der Kaution aufrechnen.
Sprich, den Rest bekomme ich laut Makler erst mit der Nebenkostenabrechnung 2025 im Herbst.
Mein Vormieter hat noch nicht mal seine Kaution und Nebenkostenabrechnung bekommen, wie er mir schrieb.
Ist das wirklich alles rechtens? Oder lieber zum Mieterbund gehen?
Grüße