Miete 1000 Hilfe?

2 Antworten

Was ist das denn für ein Teilzeitjob wo man etwa 3300 Euro Netto aufs Konto bekommen und wie alt sind deine Geschwister, ist außer Kindergeld noch anderes Einkommen vorhanden, wie z.B. Unterhalt von der Mutter oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ?

Sollte dein Vater tatsächlich soviel Nettoeinkommen aufs Konto bekommen, besteht gar kein Anspruch auf Bürgergeld.

Selbst wenn ihr Kinder alle noch minderjährig seid und ich den höchsten derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt für Kinder von 14 - 17 Jahren von jeweils 471 Euro annehme und den Freibetrag auf Erwerbseinkommen vom Vater nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtige und Mehrbedarf für Alleinerziehende von 36 % vom Regelbedarf des Vaters von derzeit 563 Euro, bekommt er ja noch 750 Euro Kindergeld für euch.

Ihr hättet dann ein Einkommen von min.um die 4000 Euro und damit könnt ihr nach Abzug des Freibetrags auf Erwerbseinkommen euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter selber decken.

Denn zumindest das Kindergeld ist dann jeweiliges Einkommen des Kindes und wird im Regelfall bei minderjährigen Kindern voll auf den Bedarf angerechnet.


JJ55JJ 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 14:05

Mein Vater hat ja Arbeit als Teilzeit Job er verdient das mit allem drum und dran quasi Unterhalt etc

isomatte  04.10.2024, 18:34
@JJ55JJ

Dann musst Du das auch korrekt erklären !

Es kommt darauf an was dein Vater an Brutto und Nettoeinkommen hat, weil aus dem Bruttoeinkommen die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berechnet werden.

Die werden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen vom Vater.

Dann muss zum Kindergeld des jeweiligen Kindes noch der jeweilige Unterhalt von der Mutter oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt addiert werden, denn das ist dann anrechenbares Einkommen des jeweiligen Kindes.

Bei 4 Personen wird die Grundmiete sicher auch entsprechend höher als max. 745 Euro liegen, kommt natürlich auch immer darauf an wo man wohnt.

Grundsätzlich kann man natürlich den nicht angemessenen Teil der Wohnkosten aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen, wenn man schon in einer Wohnung wohnt und ohne Bewilligung des Jobcenters umziehen würde.

Aber dann bekäme man für den Umzug keine finanzielle Unterstützung und ein zinsloses Darlehen für die Kaution würde sehr wahrscheinlich auch nicht bewilligt.

Auch könnte es bei einer späteren BK - Nachzahlung zu Problemen bei der Übernahme durch das Jobcenter kommen.

Bei dem genannten Einkommen ist fraglich, ob überhaupt noch Bürgergeldanspruch besteht.

Zudem sollte die Wohnungsmiete für vier Personen deutlich über 745 € mtl. liegen.

und wir übernehmen den Rest wäre das möglich?

Theoretisch Ja.

Ihr solltest Euch evtl. an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

JJ55JJ 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 14:05

Wir bekommen kein Bürgergeld nur Unterhalt Kinder Geld und das Geld vom Arbeit

meine Frage ist ob wir Wohngeld kriegen

isomatte  04.10.2024, 18:41
@JJ55JJ

Für Wohngeld braucht man ein zuschussfähiges Mindesteinkommen, man muss soviel eigenes Einkommen haben, dass man seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kann.

Dann müsste man nach der Zahlung der Warmmiete min.noch 80 % von den Regelbedarfen für den Lebensunterhalt übrig haben, die einem nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter bei erfüllen der Voraussetzungen zustehen würde.

Deshalb braucht man auch das Alter der Kinder, weil der Regelbedarf nach Altersstufen gestaffelt ist.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.

Auch ein möglicher Anspruch auf Kinderzuschlag könnte geprüft werden, auch dafür findest Du einen kostenlosen Rechner im Internet und auch das Merkblatt für Kinderzuschlag.