Meine Mutter hat mir ihr Haus vor 6 Jahren übertragen, wie hoch ist der Erbteil meiner 3 Geschwister, wenn meine Mutter jetzt stirbt?
Meine Mutter hat ein eingetragenes Wohnrecht.
3 Antworten
Es gehr hier um den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch in Bezug auf das vor 6 Jahren dir gescchenkte Haus. Nach § 2325 BGB können deine pflichtteilsberechtigten Geschwister beim Tod der Mutter verlangen, dass der Wert des dir vor 6 Jahren geschenkten Hauses Mutters Nachlass rechnerisch hinzu gerechnet wird. Es gilt aber die Regel, dass pro Jahr nach der Schenkung diese Hinzurechnung um je 10% abschmilzt, so dass nun nach 6 Jahren nur noch (100% minus 6 x 10% = ) 40% des Hauswertes (abzügl.Wert des Wohnrechts) dem Nachlass der Mutter hinzugerechnet werden müssten, um die Pflichtteile der Geschwister zu ermitteln. Bist du denn auch als Alleinerbe der Mutter von ihr eingesetzt ? Wenn nein, würden beim Tod der Mutter alle ihre Kinder gleiche Anteile erben, wobei eben auf diese Anteile der oben geschilderte Restwert des Hauses hinzuzurechnen wäre.
Die Höhe des Pflichtteil beträgt 50% des damaligen Wertes zum Zeitpunkt der Schenkung.
Durch das Wohnrecht tritt die 10 Jahres-Frist überhaupt nicht in Kraft.
Die Schenkung gilt erst dann als vollständig vollzogen, wenn der Beschenkte die uneingeschränkte Nutzung an dem Geschenk innehat bzw. wenn der Erblasser auch wirklich einen Verlust des Geschenks hinnehmen muss.
Nur, wenn sie das Haus selbst noch uneingeschränkt nutzt. Andernfalls gibt es ein BGH - Urteil. Hier wurde, nach einer Schenkung nur noch ein Teil der Immobilie durch das Wohnrecht genutzt und führte dann dazu dass: Die Eltern seien mithin bereits mit Vollzug der Schenkung nicht mehr „Herr im Haus“ gewesen, die Schenkung daher bereits mit Grundbuchänderung im Jahr 1994 vollzogen gewesen. Seit diesem Zeitpunkt konnten die Eltern, so der BGH, das Anwesen nicht mehr „in der bisherigen Art und Weise nutzen.“Im Ergebnis befand der BGH die mit der Übertragung der Immobilie für die Eltern verbundenen Einschränkungen als so gravierend, dass man keine Veranlassung sah, den Fristlauf des § 2325 BGB in Sinne des Pflichtteilsberechtigten zu verschieben.
Genau so liegt der Fall bei mir. Vielen Dank für deine Antwort, du hast mir sehr geholfen. Das beruhigt mich etwas.
Jetzt bin ich nicht ausdrücklich Alleinerbin. Bekommen meine Geschwister dann auch nur 50%?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Haus ist übertragen, da würde nur der von "sergius" genannte Pflichtteilsergänzungsanspruch greifen, d.h. in deinem Fall wären es aktuell 40%. Erbin bist du dann neben deinen Geschwistern wie ggf. in einem Testament festgelegt oder nach der gesetzlichen Erbfolge. Danach erbt ihr Kinder dann zu gleichen Teilen.
Das heißt, das Haus war vor 6 Jahren mit 170.000 Euro bewertet. Wieviel müsste ich meinen Geschwistern jetzt noch auszahlen? Könntest du mir da bei der Berechnung helfen, wenn es nicht geht, auch nicht schlimm. Meine Mutter lebt ja noch, also ist es rein hypothetisch. Ich möchte nur seelisch vorbereitet sein.
Trotzdem vielen lieben Dank.
Das Haus gehört dir. Das hat nichts mehr mit dem Erbe zu tun.
Erben tun deine Geschwister nur einen Teil dessen, was deine Mutter zum Zeitpunkt ihres Todes besitzt, z.B. Geld.
Wenn du die Eigentümerin bist, musst du auch nichts von dem Haus abgeben. Allerdings sollte man sich den Vertrag durchaus mal anschauen. Es kann dabei natürlich individuelle Klauseln geben, wie ja auch das Wohnrecht deiner Mutter eine ist.
Auch noch nach 6 Jahren?