WOHNRECHt ,Mieter ist ausgezogen . Erhalt der Wohnung kostem?
Unsere Mutter hat notariell eingetragenes Wohnrecht auf Lebenszeit . Sie ist nun im Altersheim und gibt ihr Wohnrecht nicht ab.
Die Wohnung über uns steht nun leer , alle Verbraucher sind abgeschaltet. Wir haben aber seit 2 Tagen minus Grade und nun haben wir Angst das der Frost Schäden anrichtet. Muss sie ihre Wohnung heizen bzw so eine Art Frostwächter oder die Nachtspeicher Öfen auf Frostschutz stellen ? Welche Pflichten hat sie .
1 Antwort
Alle Pflichten wie ein Mieter auch.
Üblicherweise sollte ein Wohnrecht aber auch erlöschen, wenn jemand ins Heim geht oder durch Verkauf beendet werden. Dann holt sich aber das Heim oder das Amt das Geld zur Bezahlung der Heimkosten. Sie könnte es euch auch übertragen.
Wir hatten das Erlöschen vereinbart für den Fall, dass ich länger als ein Jahr die Wohnung/ das Haus nicht mehr bewohne.
(Habe es eh den Kindern geschenkt für die Ausbildung der Enkel.)