Erbrecht?

6 Antworten

Du hast nach dem Tod deines Vaters 1/4 deines Elternhauses geerbt, in dem du nun mit deiner Mutter wohnst.

Dann bildet ihr eine Erbengemeinschaft und könnt nur gemeinsam über das Erbe verfügen. D.h. du kannst sie fragen, ob sie dir deinen Anteil am Haus abkaufen würde. Wenn ja, dann ab zum Notar.

Wenn nein, kannst du beim zuständigen Amtsgericht die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft beantragen. Nennt sich im Volksmund Zwangsversteigerung.

Dann wird das Haus versteigert, wenn sie es sich nicht noch anders überlegt. Vom Erlös bekommst du nach Abzug der Ausgaben deinen Anteil ausbezahlt.

Du musst allerdings in Vorkasse treten für einige Gebühren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast zu Lebzeiten der Mutter überhaupt keinen Anspruch.

Und wenn Du so geldgeil auf das Erbe bist, würde ich Dich als Mutter auf den Pflichtteil setzen und möglichst vor meinem Tod das Geld noch unter die Leute bringen.


schossHund662 
Beitragsersteller
 21.07.2023, 10:45

Ich bin nicht Geld-geil. Aber Dankeschön fürs Gespräch. Die Leute werden echt immer dümmer. Meine Mutter macht mich krank. Was hat das mit Geld-geil zu tun. Ich hoffe nicht sie kommen mal in so ein Bedrängnis. Wenn man keine vernünftige Antwort perat hat sollte man besser ruhig sein.

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Du hast keinen Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung des Erbes, wenn es denn überhaupt eines gibt.

Erbmasse wird erst im Todesfall bestimmt. Jedwede Auszahlung vorher ist eine Schenkung und damit freiwillige Gabe des späteren Erblassers. Nur wenn binnen 10 Jahren ab Schenkungszeitpunkt der Erbfall eintritt, spielen die vorherigen Schenkungen eine Rolle oder wenn es einen expliziten Vertrag zur Schenkung gibt, der dazu einen Erbverzicht verbindet.

Selbstverständlich muss sie dich nicht ausbezahlen. Weißt du denn überhaupt, was "Erbe" bedeutet?


schossHund662 
Beitragsersteller
 21.07.2023, 10:46

Ja das weiß ich sehr genau. Das ich einen Teil vom Elternhaus geerbt habe.

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WeHaveTheAnswer  21.07.2023, 21:08
@schossHund662

Du kannst nichts geerbt haben, solange der Erblasser noch lebt. Das widerspricht nicht nur der Logik sondern auch dem Gesetz.

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