Kann der Vermieter mir die Schuld am Schimmel in der Wohnung geben, wenn eine Klausel (Mietvertrag) die Einhaltung genauer Feuchtigkeit und Temperatur vorgibt?

2 Antworten

Mit Spezialdämmung an den Außenwänden saniert?!?

Klingt nach Kalziumsilikat-Platte innen an die Außenwand geklebt. Wenn die Wand zuvor ordentlich getrocknet wurde, kann es gut gehen. Wenn die Platte auf die feuchte Wand geklebt wurde, übernimmt die Kalziumsilikat-Platte die Feuchte der Bestandswand durch Feuchteausgleich, verliert an Dämmwert und der Schimmel wächst auf der Platte munter weiter.

Mit gutem Lüften verhinderst Du, dass Wohnraumfeuchte in die Wand einwandert, die Befeuchtung der neuen Dämmplatten von hinten durch die Bestandswand kannst Du nicht verhindern.

Schade, da wurde offenbar viel Geld in die Hand genommen für ein zweifelhaftes Ergebnis und bestätigt meine Meinung wieder: Dämmung hilft nicht gegen Schimmel - Wärme hilft gegen Schimmel und zwar nur die Wärme, die auch da ankommt, wo sie benötigt wird: Gleichmäßig auf der gesamten inneren Außenwandoberfläche verteilt, um kalte Wandbereiche zu vermeiden.

Eine Änderung der Heizanlage mit dem Ziel mehr Wärmestrahlung (zur gleichmäßigeren Wärmeverteilung) in den Raum zu bringen wäre billiger und sinnvoller gewesen. Heizkörper Typ 22 oder sogar den Typ 33 raus und den etwas größeren Typ 10 eingebaut (geschätzte Kosten 200,- bis 300,- EUR). Die sichtbare Heizfläche schafft Wärmestrahlung, die die Wandoberflächen besser erwärmt. Dämmung wärmt nämlich nicht - sie kann nur den Wärmeabfluss mindern. Das funktioniert aber auch nur, wenn Wärme an die Stelle auch hinkommt - in diesem Falle kann die innere Wandoberflächentemperatur angehoben werden. Ob die Anhebung aber ausreichend ist, um die Luftfeuchte im Wandoberflächenkontakt nicht mehr in den schimmelgefährdeten Bereich (über 70% rel. Luftfechte) hineinlaufen zu lassen, ist noch fraglich.

Die Messgeräte im Zimmer messen die allgemeine Raumluftfeuchte und die allgemeine Raumlufttemperatur. Was noch sehr wichtig ist, ist die Oberflächentemperatur der schimmelgefährdeten Bereiche - mit dem IR-Thermometer gemessen. Nur dann kann man über das Mollier-h-x-Diagramm die Luftfeuchte im direkten Wandoberflächenkontakt bestimmen. Dieser Feuchtewert sollte zur Schimmelvermeidung nicht dauerhaft über 70% liegen.

Schimmel an der Wand ist immer nur ein Problem zu hoher Wandoberflächenfeuchte. Da diese stark mit der davor befindlichen Luftfeuchte korrespondiert, ist die Überwachung der Luftfeuchte im Wandoberflächenkontakt überaus wichtig, nicht so sehr die allgemeinen Werte im Raum.

Die Luftfeuchte im Wandoberflächenkontakt ist von der allgemeinen Raumluftfeuchte und von der Temperatur der Wandoberfläche abhängig: Ist die Wandoberfläche zu kalt, weil keine Wärme der Heizung mehr dort hin kommt, so kühlt die Raumluft zu stark aus, wobei die rel. Luftfeuchte auch entsprechend stark ansteigt.

Bei extrem kalter Wandoberfläche nützen auch gute allgemeine 40% rel. Luftfeuchte nichts - es kommt trotzdem zur Schimmelbildung, wenn die Luftfeuchte im Wandoberflächenkontakt durch Luftauskühlung weit über 70% ansteigt. Daher: Temperaturmessung der Wandoberfläche und bei zu kalter Wandoberfläche muss die Wärme dorthin - am besten durch die Heizanlage.

Der Vermieter kann Dir die Schuld geben (ist ja seine Meinung), aber für eine finanzielle Forderung muss er Dir die Schuld vor Gericht nachweisen. Das wird schwer werden, wenn die Wohnung gleichmäßig beheizt und mehrfach täglich gelüftet wurde.

Wenn nachgewiesen wird, dass es Lüftungsmängel sind - dann schon. Rein vorsorglich hat sie Raumklimamessgeräte zur Verfügung gestellt. Wenn das bereits etwas gedämmt wurde, kann man Baumängel mal eher ausschließen, wenn es ein älteres Gebäude ist, dann sowieso. Wenn es jetzt also am richtigen Heizen und/oder Lüften liegt, dann kann sie dir an den Karren fahren.


Muddi32 
Beitragsersteller
 01.03.2016, 13:29

Aber wie will sie mir das denn Nachweisen? SIE muss MIR das doch nachweisen, oder? Ich Lüfte hier mindestens 1 X täglich mit Stoßlüften, sachgemäß.

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pharao1961  01.03.2016, 13:38
@Muddi32

Nein, nicht sachgemäß.

Man lüftet richtig, indem man täglich 3x für 5 Minuten das Fenster ganz öffnet (NICHT auf Kipp) und immer wieder auf Raumtemperatur aufheizt. Wenn ein Gutachter kommt und einen Datenlogger aufstellt, ist nachweisbar, wie gelüftet wird.

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