Mein Sohn ist in den falschen Zug gestiegen jetzt wollen die 60 Euro von ihm brauche Hilfe?

13 Antworten

Also, ich würde nicht zahlen.

Hat die Bahn eine Mitschuld, weil der Zug zur falschen Zeit am falschen Gleis stand?

Du hast dein Kind mit richtigem Fahrschein ausgestattet und entsprechend instruiert. Damit hast du deine Aufsichtspflicht erfüllt und gegen dich kann kein Anspruch entstehen.

Das Kind, das nur beschränkt geschäftsfähig ist, hat mit nutzen des falschen Zuges einen neuen „Vertrag“ abgeschossen. Zum Abschuss dieses Vertrages war das Kind weder fähig noch berechtigt. Somit ist der Vertrag nicht gültig und es besteht kein Anrecht auf ein erhöhtes Beförderunggeldes. Es könnte allenfalls die „erschleichubd einer Leistung“ im Sinne eines Straftatbestandes vorliegen. Ein 10 jähriger Kibd ist aber nicht straffähig.

Du Schreibst an die Bahn: „Gehen Ihre Forderung erhebe ich Einspruch und lehne die Forderung ab. Das Kind war mit einem geeigneten Fahrschein für die beabsichtigte Fahrt ausgestattet. Dass das Kind falsch gefahren ist, liegtnicht in meinem Verschulden. Zur Durchsetzung ihrer Forderubg bedarf es eines Urteils eines deutschen Gerichts.“

Das wird dann noch ein bissel hin und her gehen. Wenn es zur Verhandlung kommt, nimmst du dir einen Anwalt. Bis dahin fallen im schlimmsten Fall keine nennenswerte Kosten an. Du darfst nur nicht Vorzeitig nachgeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Genau. Deswegen reiche einen schriftlichen Widerspruch ein. Mache deutlich, dass dein Sohn das alleinige Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch nicht gewöhnt ist, dass er sich momentan noch in der Lernphase befindet, wo Fehler gemacht werden und dazu gehören. Außerdem ist er erst 10 Jahre alt und hat das Falschfahren ja nicht absichtlich und mutwillig gemacht.

Bitte den Verkehrsbund, von einer Strafe abzusehen.

Hat bei meiner Tochter auch schon funktioniert.

Tja. Das passiert leider wenn man ohne gültigen Fahrschein fährt. Auch wenn man 10 ist ändert das nichts dran.

Vielleicht ist es sinnvoll einen 10 jährigen nicht alleine unbekannte strecken fahren zu lassen. Bzw. Die ersten male die strecken gemeinsam zu fahren damit genau so etwas nicht passiert.


Darkmalvet, UserMod Light   23.10.2018, 20:10

Auch wenn man 10 ist ändert das nichts dran.

Das sehen die Gerichte aber anders:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

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ampmark  24.10.2018, 18:23
@Darkmalvet, UserMod Light

Im Grunde brauchst du auf Briefe und schreiben der Bahn in diesem Zusammenhsng garnicht zu reagieren, weil dies Kosten verursachen würde, die du nicht wieder bekommst.

Die einforderung des erhöhten Beförderunggeldes ist ja rechtlich nicht zulässig. In letzter Konsequent kann die Bahn ein „Mahnverfahren“ einleiten. Erst wenn du Post vom Geticht bekommst und nicht vorher, musst du reagieren und einfachen Einspruch einlegen. In der mündlichen Verhandlung muss dann die Bahn ihren Anspruch auf die Forderungen begründen und beweisen, was ja nicht gegeben ist.

also: ganz ruhig durch die Hose atmen und das aussitzen.

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Die 60€ (erhöhtes Beförderungsentgelt) sind als Vertragsstrafe konzipiert. Damit eine Vertragsstrafe durchgesetzt werden kann, muss zunächst einmal ein Vertrag zustande kommen. Dies ist bei Kindern bekanntermaßen problematisch (§§ 106 ff. BGB). Im Regelfall können die Verkehrsbetriebe diese Forderung gegenüber Minderjährigen damit nicht durchsetzen.

Zwar müsste man sich hier mal ausführlicher mit den Umständen des Einzelfalls auseinander setzen und insbesondere sich angucken. Auf den ersten Blick stehen die Chancen für euch jedoch ganz gut.

Teilt den Verkehrsbetrieben einfach mit, dass euer Sohn 10 ist und damit ohne eure Einwilligung keine Verträge schließen kann. Die Genehmigung des Vertrages würde ich ausdrücklich verweigern. Jede weitere Post von denen dürfte damit obsolet werden. Erst wenn Post des Amtsgerichts kommt, solltet ihr reagieren.

Hallo HolgerPetermann

Entgegen dem was in den meisten anderen Antworten steht müsst ihr das eben nicht bezahlen schon alleine weil dein Sohn noch minderjährig ist.

Teile dem jeweiligen Verkehrsbetrieb mit dass dein Sohn aufgrund seines Alters nur Rechtsgeschäfte abschließen kann die ihm keine Nachteile bringen und somit keine Vertragsstrafe verhängt werden kann.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Das Wichtigste vorweg: Anders als bei einem volljährigen Kunden kann von
Minderjährigen das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“
grundsätzlich nicht verlangt werden. Bei dieser Zahlung, die regelmäßig
erhoben wird, wenn der Kunde bei einer Kontrolle keinen Fahrschein
vorweisen kann, handelt es sich um eine in den Beförderungsbedingungen
geregelte Vertragsstrafe. An dieser Stelle kommt Minderjährigen jedoch
zugute, dass sie durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Rechtsverkehr besonders geschützt werden. Ohne Einwilligung der Eltern können sie in beschränktem Umfang nur Rechtsgeschäfte abschließen, die für sie lediglich vorteilhaft sind. Nach § 107 BGB bedarf der
Minderjährige „zu einer Willenserklärung durch die er nicht lediglich
einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung eines gesetzlichen
Vertreters“
. Im Interesse eines wirksamen Minderjährigenschutzes ist der Umfang der Einwilligung stets eng auszulegen.

PS: Ich würde sogar behaupten, dass auch ein Erwachsener in so einem Fall nicht zahlen müsste da er versehendlich auf den Geltungsbereich eines anderen Verkehrsverbundes gefahren ist und somit zu keiner Zeit dessen Beförderungsbedigungen bewusst zugestimmt hat.

Natürlich müsste ein Erwachsener das Versehen dann glaubhaft darlegen können.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar

uni1234  23.10.2018, 20:32

die Aussage mit dem Erwachsenen ist natürlich falsch. Mit Fahrlässigkeit hat das nichts zu tun. Dem Rest ist allerdings zuzustimmen.

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Darkmalvet, UserMod Light   23.10.2018, 20:39
@uni1234

Die Überlegung dahinter ist folgende:

Mit dem bewussten Einsteigen in ein Verkehrsmittel stimmt man den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes vertragsrechtlich zu.

Wenn man unbeabsichtigt aus dem Verkehrsverbund fährt hat man den Beförderungsbedingungen des anderen Verkehrsverbundes doch nie zugestimmt.

Wo also siehst du die Grundlage für eine Vertragsstrafe wo soll der Vertragsabschluss stattgefunden haben ?

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uni1234  23.10.2018, 20:57
@Darkmalvet, UserMod Light

Wenn man deine Ansicht konsequent durchzieht, dann könnte man keine Verträge mehr schließen, weil jeder behaupten könnte, dass er nicht wusste, dass er einen Vertrag geschlossen hat durch seine Handlung.

daher stellt man auf den objektiven Empfänger gem. §§ 133, 157 BGB ab. Es ist im Prinzip egal, was die jeweilige Person denkt - von ein paar Ausnahmen abgesehen - solange man objektiv von einem Vertragsschluss ausgehen muss.

Genau dies ist der Fall, wenn man sich in die Bahn setzt. Meinetwegen auch wenn man über eine Tarifsgrenze hinwegfährt. Auch wenn dafür wohl kein neuer Vertrag erforderlich ist.

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Darkmalvet, UserMod Light   24.10.2018, 10:26
@uni1234

Verglichen mit Vertragsabschlüssen ist dies ja bereits eine Ausnahme weil die Zustimmung implizit durch Betreten des Verkehrsmitteln geschieht.

Da das Betreten in den meisten Fällen gewollt ist kann man in diesen Fällen natürlich von einem objektiven Vertragsabschluss ausgehen.

Ich rede aber von einem Fall in dem bereits das Betreten (eines Verkehrsmittels des anderen Verbundes) ungewollt ist.

Wenn sich der Irrtum glaubhaft vor Gericht darlegen lässt, es kann ja auch vorkommen dass Gleise getauscht werden oder Anzeigetafel defekt oder fehlerhaft sind, sehe ich keine Basis für die Rechtmäßigkeit einer Vertragsstrafe.

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kevin1905  23.10.2018, 20:31

Beim letzten Punkt bin ich nicht ganz bei dir. Bei einem Erwachsenen kann man schon voraussetzen, dass er sich informiert.

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