60 Euro Strafgebühren beim Schwarz fahren?

6 Antworten

Sehr viel Halbwissen und dumme Kommentare, die hier verbreitet werden...

Also, die 60€ an sich werden als Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) oder Fahrpreisnacherhebung (FPN) bezeichnet. Die Weiterfahrt im Zug ist damit grundsätzlich erstmal gestattet, solange man es direkt beim Zugbegleiter bezahlen oder sich ordentlich ausweisen kann, damit das Verkehrsunternehmen seinen Anspruch geltend machen kann und man nicht aus anderen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen wird. Für die Weiterfahrt kommt ggf. noch der reguläre Fahrpreis ab der Kontrollhaltestelle zu den 60€ dazu.

Über den kompletten Betrag bekommt man bereits vom Zugbegleiter einen Beleg mit Zahlungsaufforderung ausgestellt, man wartet folglich nicht erst auf eine Rechnung per Post (es sei denn der Zugbegleiter hatte vor dem Ausstieg nicht mehr genug Zeit). Den Betrag kann man (in der Regel nur bar) beim Zugbegleiter bezahlen und bekommt auch dafür einen entsprechenden Beleg, das muss man aber nicht, man kann ihn auch später überweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wenn dju erwischt wirst, scheibt der schaffner deine adresse auf und du erhälst nach ein paar Wochen eine Rechnung. bezahlen kannst du beim Schaffner nicht

Man darf bis zum Ende fahren, man muss aber auch neben den 60 Euro noch den Fahrtpreis zahlen. Du kannst dir auch eine Rechnung schicken lassen.

Du kannst das Geld innerhalb einer Frist, meist 1 Woche überweisen.

Eine Fahrkarte lösen musst du trotzdem, sonst werden aus 60 sehr schnell 120 Euro wenn du das zweite Mal vor dem Ziel erwischt wirst.

Also die geleiten dich dann vor die Tür des Zuges. Mit bezahlen kp Schülerfahrkarte regelt 😂