Mein ex hat mir ein handy geschenkt mit vertag, kann er es zurück verlangen?

8 Antworten

Normalerweise können Geschenke nicht zurückgefordert werden. 

Mir ist nur eine Ausnahme bekannt, nämlich Geschenke, unter Verlobten, die in Aussicht auf eine Eheschließung gemacht wurden. Ob es noch weitere Ausnahmen gibt, mögen die Juristen hier kommentieren.

Die Schenkung kann aber nur das Handy selbst betreffen, und auch nur dann, wenn Der Schenker auch Eigentümer des Gerätes war. Das ist mir beim Lesen Deiner Frage nicht ganz klar geworden. Außerdem kann es unter Umständen schwierig werden zu beweisen, das es ein Geschenk war, und keine Leihgabe.

In jedem Falle kann er natürlich jederzeit eine Vertrag kündigen, den er Dir zur Nutzung überlassen hat. Du hast keine Möglichkeit die Fortführung dieser "Zuwendung" zu erzwingen.

Irgendwie lese ich heraus, dass er Dir ein Handy mit Vertrag gegeben hat, was er selbst von jemand anderem hat. Wenn dem so ist, dann solltest Du überlegen, ob es nicht das Beste ist, unabhängig von allen rechtlichen Überlegungen das Handy einfach zurück zu geben, um nicht Deinen Ex oder einen seiner Freunde in Schwierigkeiten zu bringen.


L1N3187 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 08:26

Naja also er hat das habdy selbst über telekom im internet mit vertrag gekauft und mir zu gesendet, ich war die erste die das handy benutzt hat, und es war ein Geschenk was meine eltern bezeugen können und auch freunde, er hatte es gemacht um mir einen gefallen zu tun ich hatte ihn darum gebeten aber nicht dazu gezwungen dies zu machen

mloeffler  22.02.2017, 08:31
@L1N3187

Dann ist das Handy Deins, den Vertrag muss er Dir nicht weiter zur Verfügung stellen. Er kann ihn jederzeit Kündigen. Vertragspartner ist ja wohl dann er.

Ich habe aber auch noch nie gehört, dass man zum Kündigen das Endgerät braucht. Eigentlich bemühen sich die Telekommunikationsanbieter eher Dir Das Gerät so umfassend wie möglich zu übereignen, um nicht selbst Eigentümer zu sein.

A9n0n1a9  17.05.2017, 18:51
@mloeffler

Handy und Simkarte bitte zurückgeben. Er ist Eigentümer. Zum kündigen braucht er zwar das Endgerät nicht. Doch er ist als Vertragspartner hinterlegt. Solltest du dich weigern es zurück zugeben, wird er sogar mit einer Anzeige durchkommen. Es zählt, wer beim Telekommunikationsunternehmen als Vertragspartner geführt ist.

Wenn er dir das Handy geschenkt hat, kann er es kaum mehr zurückhaben.

Den Vertrag kann er jedoch kündigen resp. er kann einfach die Sim als gestohlen melden, der Vertrag läuft ja über seinen Namen. Tut er das, bekommt er eine neue Sim, deine aktuelle wird deaktiviert und du kannst sie nicht mehr brauchen.

Aber eben: Das Handy kann er sich so nicht mehr zurückholen.


A9n0n1a9  17.05.2017, 18:52

Handy kauft man heutzutage auf Finanzierungsbasis und das läuft garantiert auch über seinen Namen. Sie ist verpflichtet es zurück zugeben.

SarahSchweiz  18.05.2017, 07:53
@A9n0n1a9

Ein Handy kauft man heute bei weitem nicht immer auf Finanzierungsbasis. Ausserdem wäre das in der Frage nicht ersichtlich.

Ich gehe davon aus, dass er oder die andere Person Vertragspartner ist. Oder besitzt du Unterlagen mit deinem Namen fürs Handy und Vertrag? Wenn nein, dann musst du es ihm zurückgeben. Er ist Eigentümer

Geschenkt ist geschenkt... wiederholen ist gestolen.

Hole Dir einen Vertrag von Aldi... 5,99 Euro. Monatlich kündbar.

Langt völlig.

Das Handy darf dann Dein "Ex" weiter abbezahlen. Aus der Nummer kommt er nicht mehr raus.

Aber ... solange DU telefonierst, darfst Du auch die Kosten tragen.. nicht Dein "Ex"....  das sollte Dir auch klar sein.

Mario


L1N3187 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 12:36

Okeayy ja aber kann ich die karte für 5,99 eig. Schon mit 15 jahren holen?

behalt das handy da es dein eigentum ist (wie als hättest du es gekauft)  und antworte nixht mehr auf seine nötigenden nachrichten- geschenk bedeutet übertragung auf jemand anderen, das eigentum ist nicht mehr seins sondern deins


safecall  18.05.2017, 09:18

Das kann sein dass es dann bei telekommunikationsverträgen ausnahmen gibt

safecall  22.02.2017, 09:00

ex*

A9n0n1a9  17.05.2017, 18:46
@safecall

Sie ist verpflichtet es zurück zu geben. Es ist sein gutes Recht auch die Simkarte zu sperren. Geschenk ist Geschenk, dass trifft nicht auf Telekommunikationsverträge inkl. Geräte zu.

safecall  22.02.2017, 08:59

nötigung ganz einfach- deine schuld wenn du nachgibst sry aber du musst doch wissen wie du mit deiner mum reden musst- sie nicht überreden oder sonstiges sondern einfach deinen standpunkt klar verdeutlichen und gut ist, sie soll nicht mit deinem freund schreiben lmao was das

L1N3187 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 08:28

Ja er schreibt aber mit meiner mutter da ich ihn überall gelöscht und blockiert habe, und meine mutter will dass ich es zurück sende nur damit er hat was er will, was ich persönlich nicht einsehe