darf mein Freund das Handy behalten?

2 Antworten

Geschenk ist Geschenk - es gibt grundsätzlich  keine rechtliche Grundlage dafür, Geschenke zurückzufordern.

Die Simkarte muss er auf jeden Fall herausrücken, die gehört ihm nicht.

Ob die Schenkung rechtgültig war ist fraglich, weil du vermutlich nicht volljährig und somit nicht voll geschäftsfähig bist. Da kommt es vermutlich auch auf den aktuellen Wert des Handys an.


Esmahayatim 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 14:02

Doch ich bin volljährig nur zu der Zeit als der handyvertrag gemacht wurde war ich es nicht

landregen  11.07.2017, 14:03
@Esmahayatim

Wenn du volljährig warst, als du das Geschenk gemacht hast, hast du keine rechtliche Handhabe, es zurückzufordern. Geschenkt ist geschenkt.

Natürlich darf er das Handy zurückverlangen...