Gehört ein Handy immer noch mir, wenn ich es in einem laufendem Vertrag verschenkt habe?
Hallo,
Ich habe vor 4 Jahren ein Handy Vertrag bei mobilcom debitel abgeschlossen und das Handy dann an jemandem Geschenkt. Nach zwei Jahren ist das Handy bei so gut wie allen Handyverträgen abbezahlt (das ist hier auch der Fall), aber der Vertrag wurde weiter verlängert und ist auch jetzt noch offen. Nun, meine Frage wehre jetzt, ob ich das Handy rechtlich von der Person zurückverlangen könnte, den laut dem laufendem Vertrag ist es ja meins? Im Vertrag ist ebenso eine Kaufbestätigung enthalten und ich habe mit der Person, der ich das Handy geschenkt habe kein Vertrag bzw. nichts Schriftliches abgeschlossen.
4 Antworten
Du hast einen Vertrag mit Handy abgeschlossen. Nach 24 Monaten ist das Handy abbezahlt und geht in deinen Besitz über. Wenn der Vertrag verlängert wurde, kannst du ein neues Handy bekommen, oder weniger zahlen. Auf jeden Fall gehört das alte Handy dir. Wenn du es jetzt verschenkt hast (was dein Recht ist, weil es ja dir gehört), kannst du es rechtlich nicht wieder zurückfordern. Im neuen Vertrag wird dieses Handy auch nicht mehr aufgeführt.
Moralisch gesehen ist es unterste Schublade ein Geschenk wieder zurückzufordern. Geschenkt ist Geschenkt. Punkt.
Du hast das Handy verschenken, also gehört es dir nicht mehr, sondern der anderen Person. Das du das weiter bezahlst ist dabei nicht relevant. Mercedese Ideen hast du , Google mal was schenken bedeutet
geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Du hast es geschenkt, deine Ehre sollte es dir eigentlich verbieten, es wieder zurück zu nehmen.
Nein geschenkt ist geschenkt . Außerdem muss man schon ein H*rensohn sein , wenn man Geschenke zurückfordert.