Mehrfamilienhaus Wohnung wird in Eigentumswohnung geändert?

1 Antwort

Ihnen steht als bereits zum Zeitpunkt der Umwandling in Wohnugnseigentum Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Darüber möchte der Ansprchpartner mit Ihnen reden.

Sie geniessen eine Kündigungssperrfrsit, die je nach Kommune bis zu 8 Jahren dauern kann. Sie sind während dieser Frait auch nicht wegen Eigenbedaraf kündbar.

Beides kann für den Vedrakuf an Eigennutzer hinderlich sein.

Evtl. macht man Ihnen ein großzügiges Abfindubgsagebot für den Fall, dass Sie weder das Vorkaufsrecht ausüben oder evtl. bereit sind vorher freiwillig auszuziehen.